Nach Vergewaltigung eines Kindes Gegen 26-Jährigen wird wegen Kinderpornografie ermittelt
28.02.2024, 19:46 Uhr Artikel anhören
Im Landgericht Hof läuft aktuell der Prozess gegen einen 26-jährigen Mann, der im vergangenen Jahr in ein Kinderheim eingebrochen ist und ein Mädchen vergewaltigt hat. Er selbst habe einst auch in dem Kinderheim gelebt.
(Foto: picture alliance/dpa)
Im April bricht ein Mann in ein Kinderheim ein, um dort Wertgegenstände zu stehlen. Dann vergeht er sich an einem Mädchen, das am nächsten Tag tot aufgefunden wird. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft auch wegen des Besitzes von Kinderpornografie gegen ihn.
Gegen den Angeklagten, der eine Zehnjährige in einem Kinderheim in Oberfranken vergewaltigt hat und der derzeit vor dem Landgericht Hof steht, ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Besitzes kinderpornografischer Inhalte. Dies teilte ein Sprecher der Behörde auf Anfrage mit. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet.
Auf einem Handy des 26-Jährigen fanden Ermittler demnach entsprechende Inhalte. Da die Ermittlungen noch laufen, sind sie nicht Teil des Verfahrens vor dem Landgericht. Der junge Mann ist angeklagt, ein zehn Jahre altes Mädchen im April 2023 in dem Heim im oberfränkischen Wunsiedel vergewaltigt zu haben. Des gestand er bereits vor einigen Wochen vor Gericht. Zuvor soll er in das Heim eingestiegen sein. Dies hat der Angeklagte vor Gericht eingeräumt.
Tathintergrund des Mordes noch nicht geklärt
Ein damals Elfjähriger soll bei der Tat dabei gewesen sein und das Mädchen bei einem Streit zu einem späteren Zeitpunkt getötet haben. Der Angeklagte soll das Heim bis dahin laut Anklage bereits verlassen haben. Der Junge kann aufgrund seines Alters nicht strafrechtlich verfolgt werden. Vor Gericht gab der mittlerweile Zwölfjährige an, dass der Angeklagte ihn gedrängt habe, das Mädchen zu töten. Als Grund gab der Mann gegenüber dem Jungen demnach an, das Mädchen habe sie beide erkannt.
Der Verteidiger des 26-Jährigen hatte zu Prozessbeginn dagegen eine Erklärung verlesen, wonach der Angeklagte den Tod des Mädchens zu keinem Zeitpunkt gewollt und den Jungen auch nicht zu der Tötung aufgefordert habe. Der Verteidiger ließ eine Anfrage für eine Stellungnahme zu den Anschuldigungen des Jungen bislang unbeantwortet.
Das Verfahren könnte im Laufe des Monats März zu Ende gehen. Nach derzeitiger Planung soll am 6. März plädiert werden. Die Urteilsverkündung ist laut einem Gerichtssprecher für den 20. März geplant.
Quelle: ntv.de, mes/dpa