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Mann kannte das Kinderheim Angeklagter gesteht Vergewaltigung von Zehnjähriger

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Der Mann war im Zuge der Mordermittlungen ins Visier der Behörden geraten.

Der Mann war im Zuge der Mordermittlungen ins Visier der Behörden geraten.

(Foto: dpa)

Bei den Ermittlungen zum Tod einer Zehnjährigen in einem Kinderheim wird klar, dass das Kind vorher Opfer einer Vergewaltigung geworden war. Diese Tat gesteht ein 26-Jähriger vor Gericht. Beteiligt war offenbar auch der spätere Mörder des Mädchens.

Nach dem gewaltsamen Tod eines zehnjährigen Mädchens in einem oberfränkischen Kinderheim steht ein Mann wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung vor Gericht. Zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Hof räumte der heute 26-Jährige die ihm vorgeworfenen Taten ein - sein Verteidiger verlas eine entsprechende Erklärung.

Der 26-Jährige ist nicht wegen der Tötung des Mädchens angeklagt. Die Ermittler gehen davon aus, dass das Mädchen von einem damals elfjährigen Jungen umgebracht wurde, der strafrechtlich nicht belangt werden kann.

In der Erklärung gab der Angeklagte an, er sei in der Nacht zum 4. April 2023 durch ein offenes Fenster in das Kinderheim in Wunsiedel gestiegen, um dort Wertgegenstände zu stehlen. Da er dort früher selbst untergebracht gewesen sei, habe er sich im Gebäude ausgekannt. Im Heim sei er dann von einem Jungen entdeckt worden - und der Junge habe ihn aufgefordert, ihm zu zeigen, wie man sich selbst befriedigt. Das habe er getan. Im weiteren Verlauf habe der Junge das Mädchen aus dem Heim dazugeholt und es in einem Zimmer auf ein Bett gedrückt.

In der Einlassung seines Anwalts gab der Angeklagte weiter an, das Mädchen dann vergewaltigt zu haben. Anschließend habe er das Kinderheim fluchtartig verlassen. Den Tod des Mädchens habe er zu keinem Zeitpunkt gewollt und den Jungen auch nicht dazu aufgefordert.

Eltern sind Nebenkläger

Das Mädchen war am nächsten Morgen tot in einem Bett des Kinderheims gefunden worden. Ermittlungen der Polizei ergaben, dass der damals Elfjährige das Mädchen bei einem Streit nach dem Vorfall in der Nacht getötet haben soll. Er kann aufgrund seines Alters strafrechtlich nicht verfolgt werden.

Dem Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft ferner fünf Einbrüche zwischen Mai 2022 und April 2023 vor. Dabei soll der Deutsche unter anderem Baumaschinen im Wert von rund 16.000 Euro gestohlen haben. In einem Fall habe er zudem einen Brand gelegt, um seine Spuren zu verwischen.

Auch dies räumte der Mann mit Ausnahme der Brandstiftung vollumfänglich ein. Nach Angaben seines Anwalts möchte der Angeklagte zunächst keine weiteren Angaben machen. Die Eltern des getöteten Mädchens wie auch der damals Elfjährige sind Nebenkläger in dem Prozess.

Quelle: ntv.de, sba/dpa

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