Mutter und Sohn getötet Anklage gegen Todesfahrer vor Berliner Einkaufsmeile
17.02.2025, 14:55 Uhr Artikel anhören
Bei dem Unfall starben eine Mutter und ihr Kind, sie waren als Touristen in Berlin.
(Foto: Christophe Gateau/dpa)
Ein 83-jähriger Autofahrer rast in Berlin mit fast 90 km/h über eine Busspur und erfasst eine Mutter und ihr Kind im Kinderwagen. Beide sterben. Nun wird der Mann angeklagt.
Knapp ein Jahr nachdem eine 41 Jahre alte Mutter und ihr vierjähriger Sohn im Kinderwagen von einem Autofahrer auf der Leipziger Straße in Berlin totgefahren worden sind, ist Anklage gegen den 83-jährigen Mann erhoben worden.
Der Mann sei am 9. März 2024 rechts auf der Busspur sehr schnell an anderen Autos vorbeigefahren, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Statt der erlaubten 30 Kilometer pro Stunde soll er mindestens 70, möglicherweise sogar bis zu 90 Kilometer pro Stunde gefahren sein.
89 Kilometer pro Stunde schnell beim Aufprall
Auf Höhe des Einkaufzentrums soll er auf dem Radweg weitergefahren und zwei Autos rechts überholt und beschädigt haben. Mit 89 Kilometern pro Stunde soll er die Mutter und ihren Sohn, die die Leipziger Straße überqueren wollten, frontal erfasst haben. Beide starben kurz nach dem Unfall. Fünf weitere Menschen wurden verletzt.
Danach soll der Fahrer noch ein anderes Auto gerammt und dessen Fahrer schwer verletzt haben. Nach einem Bericht der "Berliner Zeitung" sind der Lebensgefährte und die Schwester der getöteten Frau, die bei dem Unfall dabei waren, Nebenkläger im Prozess. Ob sie nach Berlin ins Gericht kämen, stehe bisher nicht fest, wird ihr Anwalt zitiert. Sie kamen damals mit einem Schock ins Krankenhaus. Alle vier kamen aus Belgien und waren als Touristen in Berlin.
Fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung
Die Anklage lautet auf zwei Fälle von fahrlässiger Tötung und fünf Fälle von fahrlässiger Körperverletzung. Laut Anklage soll der Mann bewusst so schnell und rechts vorbeigefahren sein. Bei korrekter Geschwindigkeit wäre der Unfall zu vermeiden gewesen.
Nach dem Unfall hatte eine freiwillige Alkoholmessung null Promille ergeben. Der Führerschein des Mannes wurde eingezogen, das Unfallfahrzeug sichergestellt.
Quelle: ntv.de, sba/dpa