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Zu hohe Arbeitsbelastung? Arbeitsgericht weist Klage einer Pflegefachkraft ab

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Der Pflegenotstand ist schon seit langem Thema in Deutschland.

Der Pflegenotstand ist schon seit langem Thema in Deutschland.

(Foto: Marijan Murat/dpa)

Eine Pflegefachkraft eines nordrhein-westfälischen Klinikums reicht Klage gegen ihren Arbeitgeber ein. Es geht um nicht ernst genommene Beschwerden über zu hohe Arbeitsbelastung und über Personalmangel. Sie fordert einen besseren Arbeitsschutz. Nun weist ein Arbeitsgericht die Klage zurück.

Das Arbeitsgericht Detmold hat die Klage einer Pflegefachkraft in Nordrhein-Westfalen gegen das Klinikum Lippe im Zusammenhang mit ihrer Arbeitsbelastung "in Gänze abgewiesen". Das teilte eine Gerichtssprecherin mit. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, eine Berufung möglich. Nach dem Urteil hieß es, mit der "Klageabweisung in allen einzelnen Punkten" sei die Rechtsauffassung des Klinikums bestätigt worden. Der Wert des Streitgegenstandes sei auf 10.500 Euro festgesetzt worden. Zum konkreten Streitgegenstand äußerte sich die Sprecherin allerdings zunächst nicht.

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Der WDR berichtete, aus Sicht der Klägerin seien wiederholte Beschwerden über Arbeitsbelastung und Personalmangel von der Klinikleitung nicht ernst genommen worden. Der Krankenschwester gehe es um einen besseren Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Das Klinikum hatte die Klage als unzulässig und unbegründet eingestuft.

Anfänglich seien "Überlastungsanzeigen der Klägerin thematisiert" worden. "Das Klageziel der Klägerin hat sich im Laufe des Verfahrens immer wieder geändert, Anträge wurden zurückgenommen, für erledigt erklärt, dann aber auch wieder erweitert", schilderte ein Sprecher. Es sei schließlich nur noch um die Fragen gegangen, wie mit Pausen zu verfahren sei und ob die Arbeitgeberin im Namen der Klägerin verpflichtet werden könne, mit dem Betriebsrat erneut über Gefährdungsbeurteilungen zu verhandeln.

Quelle: ntv.de, mes/dpa

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