Zwillingsgeburt im Februar Behörden nehmen 64-Jähriger Babys weg
09.04.2017, 13:27 Uhr
Die Kinder leben nun in einer Pfelegfamilie.
(Foto: dpa)
Am Ende bestätigen sich die Befürchtungen der Behörden: Eine 64-jährige Spanierin kann sich nicht ausreichend um die Zwillinge kümmern, die sie im Februar geboren hatte. Die sozialen Dienste müssen eingreifen.
Im Februar brachte die Spanierin Mauricia Ibáñez Zwillinge zur Welt. Sie hatte sie per künstlicher Befruchtung empfangen. Doch nun stellt sich heraus: Die 64-Jährige ist mit der Versorgung der beiden Babys überfordert.
Die Behörden der nordspanischen Stadt Burgos entschlossen sich, die Kinder in Obhut zu nehmen, berichtet die Zeitung "El Mundo". Die Babys seien bei der alleinerziehenden Mutter in einer "gefährdeten" Situation gewesen: Deshalb habe man sich für die Unterbringung in einer Pflegefamilie entschieden.
Zuvor hatten die sozialen Dienste der Stadt versucht, die betagte Mutter durch eine professionelle Hilfe im Haus zu unterstützen. Außerdem musste Ibáñez die Kinder regelmäßig in einem Familienzentrum vorstellen.
Es ist bereits das zweite Mal, dass die Behörden ein Kind aus Ibáñez' Obhut nehmen. Eine Tochter, die sie im Alter von 58 Jahren geboren hatte, wächst heute bei Verwandten in Kanada auf. Sie war im Alter von drei Jahren wegen Vernachlässigung von der Mutter getrennt worden. Behördenberichten zufolge war das Mädchen schlecht gekleidet und stark isoliert. Außerdem sei es hygienisch mangelhaft versorgt worden.
Ein Freund von Ibáñez sagte der spanischen Zeitung, er sei froh, dass die Behörden diesmal früher reagiert hätten. Beim letzten Mal hätten sie zu lange gewartet, was zu einem schrecklichen Trauma für Mutter und Kind geführt habe. Die Entscheidung der sozialen Dienste soll in sechs Monaten überprüft werden.
In Spanien gibt es keine gesetzliche Altersgrenze für die Fruchtbarkeitsbehandlung von Frauen. Ibáñez war für die Empfängnis der Zwillinge dennoch in die USA gereist. Sie erschien erst in einem fortgeschrittenen Stadium der Schwangerschaft in ihrem zuständigen Krankenhaus.
Quelle: ntv.de, sba