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Wegen Kopftuch abgelehntBerlin muss Lehrer-Bewerberin entschädigen

27.11.2018, 20:17 Uhr
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Für Berliner Polizisten, Justizmitarbeiter und Lehrer allgemeinbildender Schulen gilt das Neutralitätsgesetz. (Foto: picture alliance / dpa)

Zwei Berliner Schulen lehnen eine Bewerberin auf ihre Lehrerposten ab. Anscheinend, weil sie ein Kopftuch trägt. Daraufhin klagt die Frau wegen religiöser Diskriminierung - und gewinnt. Der Streit ist aber noch nicht zu Ende.

Zum wiederholten Mal soll das Land Berlin einer Muslimin eine Entschädigung zahlen, weil sie wegen ihres Kopftuchs nicht in den Schuldienst übernommen wurde. Das Landesarbeitsgericht sprach der Frau eineinhalb Monatsgehälter zu, das sind nach Angaben eines Sprechers 5159 Euro. Sie sei aufgrund ihrer Religion benachteiligt worden.

Gleichwohl stellte das Gericht das Berliner Neutralitätsgesetz, das Polizisten, Justizmitarbeitern und Lehrern allgemeinbildender Schulen das Tragen religiös geprägter Kleidungsstücke im Dienst untersagt, nicht infrage. Es sei verfassungskonform auslegbar. In diesem speziellen Einzelfall sei allerdings keine konkrete Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität durch das Kopftuch erkennbar gewesen, so das Gericht.

Die Vorinstanz hatte die Klage der Frau noch unter Berufung auf das Neutralitätsgesetz abgewiesen. Berlin will gegen das Urteil Revision vor dem Bundesarbeitsgericht einlegen, wie die Anwältin des Landes, Seyran Ates, ankündigte. Sie hält das Urteil für falsch. „Das Neutralitätsgesetz ist in seinem Wortlaut klar und darf nicht verfassungskonform ausgelegt werden“, sagte Ates.

Die Klägerin hatte sich als sogenannte Quereinsteigerin für eine Stelle in einer Sekundarschule, einem Gymnasium und einer Berufsschule beworben. Von der Berufsschule, für die das Neutralitätsgesetz im Unterschied zu allgemeinbildenden Schulen nicht gilt, wurde die Klägerin mit Verweis auf andere, besser geeignete Bewerber abgelehnt. Für die anderen Schultypen erhielt sie kein Angebot. Nach Überzeugung des Gerichts ist dies als Diskriminierung aus religiösen Gründen zu werten. Denn im Bewerbungsgespräch sei es von Anfang an auch um ihr Kopftuch gegangen.

Es ist nicht der erste Fall einer muslimischen Lehrerin, der in Berlin vor Gericht landete. 2017 hatte das Landesarbeitsgericht einer Frau mit Kopftuch eine Entschädigung von 8680 Euro zugesprochen. Auch sie hatte argumentiert, sie sei wegen ihres Kopftuchs abgelehnt worden.

Quelle: hny/dpa

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