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Aus formaljuristischen GründenBerufung gegen Metzelder-Urteil eingelegt

30.04.2021, 23:17 Uhr
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Metzelder war zu einer zehnmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. (Foto: imago images/Michael Gstettenbauer)

Das Urteil gegen Christoph Metzelder ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft legt nun Rechtsmittel ein - aus formaljuristischen Gründen, wie es heißt. Es geht um das Handy des Ex-Fußballprofis.

Nach dem Urteil gegen den ehemaligen Fußball-Nationalspieler Christoph Metzelder hat die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt. Man habe insbesondere aus formaljuristischen Gründen Berufung gegen das Urteil eingelegt, da über die Einziehung des Mobiltelefons mit den inkriminierten Dateien nicht entschieden worden sei, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

Sollte sich der Streit um das Handy zum Beispiel außergerichtlich beilegen lassen, wäre die Berufung wieder hinfällig, hieß es aus Justizkreisen. Metzelder war am Donnerstag zu einer zehnmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Der 40-Jährige hatte gestanden, kinder- und jugendpornografische Dateien besessen und weitergeleitet zu haben.

Metzelders Anwalt Ulrich Sommer hatte auf dem Gerichtsflur am Donnerstag offen gelassen, ob sein Mandant das Urteil annehmen wird. Es ist noch nicht rechtskräftig. Beide Seiten haben eine Woche Zeit, Rechtsmittel einzulegen.

Quelle: ntv.de, mli/dpa

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