Vorzeitige Entlassung verwehrt "Blade Runner" Oscar Pistorius muss in Haft bleiben
31.03.2023, 16:40 Uhr Artikel anhören
Oscar Pistorius muss mindestens ein weiteres Jahr in Haft bleiben.
(Foto: picture alliance/AP Photo)
Der einstige südafrikanische paralympische Sprintstar Oscar Pistorius muss mindestens ein weiteres Jahr in Haft bleiben. Das erklärt die Anwältin der Eltern seiner getöteten Ex-Frau. Das Gericht verwehrt ihm eine vorzeitige Entlassung. In einem Jahr werde das Anliegen erneut geprüft.
Zehn Jahre nach der Inhaftierung des früheren südafrikanischen Sprintstars Oscar Pistorius wegen der Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp ist dem 36-Jährigen eine vorzeitige Haftentlassung verwehrt worden. Der Bewährungsausschuss, der in Pistorius' Gefängnis in einem Vorort von Pretoria getagt hatte, habe das Ansinnen des früheren Behindertensportlers abgelehnt, sagte die Anwältin von Steenkamps Eltern, Tania Koen. Sein Antrag werde aber in einem Jahr erneut geprüft.
"Ich weiß nicht, aus welchen Gründen der Antrag abgelehnt wurde", sagte Koen zunächst. Ihr sei lediglich mitgeteilt worden, "dass er abgelehnt wurde und er in einem Jahr erneut geprüft wird". Koens Mandanten, Reeva Steenkamps Eltern June und Barry Steenkamp, haben sich wiederholt gegen eine vorzeitige Haftentlassung von Pistorius ausgesprochen.
Antrag war noch nicht zulässig
Später teilte Singabakho Nxumalo, Sprecher der Behörde mit, dass ein bürokratischer Fehler begangen worden sei. Der 36-Jährige habe noch nicht, wie ursprünglich angenommen, die Hälfte seiner Haftstrafe von 13 Jahren und fünf Monaten abgesessen, die ihm laut südafrikanischem Gesetz automatisch Anspruch auf eine Bewährungsanhörung gewährleistet hätte. Wie es im Vorfeld zu dem Fehler kommen konnte, blieb unklar.
Pistorius hatte seine Freundin in der Nacht zum 14. Februar 2013 in seinem stark gesicherten Haus durch die Badezimmertür erschossen. Nach eigener Beteuerung hatte er sie für einen Einbrecher gehalten.
Haftdauer steigt von 5 auf mehr als 13 Jahre
Pistorius war gleich nach der Tat festgenommen worden. 2014 wurde er zunächst wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein und klagte ihn wegen Mordes an. Daraufhin wurde die Haftzeit 2016 auf sechs Jahre erhöht. In einem erneuten Berufungsprozess wurde Pistorius 2017 schließlich zu 13 Jahren und 5 Monaten Haft verurteilt.
Vor dem gewaltsamen Tod seiner Freundin hatte Pistorius Sportgeschichte geschrieben. Bei den Olympischen Spielen 2012 in London maß er sich als erster Behinderter beim 400-Meter-Lauf mit nicht-behinderten Sportlern. Außerdem hat der wegen seiner Unterschenkelprothesen damals als "Blade Runner" bekannte Läufer bei paralympischen Spielen insgesamt sechs Goldmedaillen geholt.
Quelle: ntv.de, als/AFP/dpa