Juristisches Hickhack Block-Tochter darf doch nicht als Nebenklägerin auftreten
17.07.2025, 15:32 Uhr Artikel anhören
Die Anwälte von Christina Block versuchen, die Nebenklage zu schwächen.
(Foto: dpa)
Der Block-Prozess ist noch nicht richtig gestartet, da befinden sich die Anwälte schon in wilden Scharmützeln. Konkret geht es um die Frage, ob die minderjährigen Kinder als Nebenkläger auftreten dürfen. Das Argument dagegen: Da der Vater sie rechtlich vertritt, könnten Interessenkonflikte bestehen.
Im Prozess um die mutmaßliche Entführung zweier Kinder der Hamburger Unternehmerin Christina Block hat das Landgericht Hamburg auch die Zulassung der Tochter als Nebenklägerin zunächst aufgehoben. Wie schon bei ihrem elfjährigen Bruder müsse zunächst geklärt werden, ob die 14-Jährige - die als Minderjährige rechtlich von ihrem Vater vertreten wird - als Nebenklägerin zugelassen werden könne oder ob ein Interessenkonflikt bestehe, sagte eine Gerichtssprecherin.
Der Interessenkonflikt könnte demnach darin bestehen, dass der Vater zum einen selbst als Geschädigter und Nebenkläger in dem Prozess gegen seine Ex-Frau und Mutter der Kinder auftritt. Über die Auswahl der Anwälte für seine Kinder könnte er einen starken Einfluss auf die Nebenklage nehmen in Angelegenheiten, die auch ihn betreffen. Zum anderen ist in dem seit Jahren andauernden Sorgerechtsstreit auch gegen ihn ein Verfahren anhängig. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Vater in einem gesonderten Verfahren die Entziehung Minderjähriger vor, weil er die Kinder im Sommer 2021 nach einem Besuch bei ihm in Dänemark nicht zur Mutter zurückgebracht hatte.
Die Frage, ob die Kinder als Nebenkläger zugelassen werden können, müsse auch mit der dänischen Seite geklärt werden, sagte die Gerichtssprecherin. Da sie bei ihrem Vater in Dänemark lebten, müsse gegebenenfalls auch das dortige Familienrecht berücksichtigt werden. Im Falle des Sohnes hatte unter anderem die Verteidigung der Mutter Beschwerde gegen dessen Zulassung als Nebenkläger eingelegt. Da das Landgericht ihr nicht entsprochen hatte, war sie vor das Oberlandesgericht gegangen, das die Zulassung in einer Eilentscheidung aufgehoben hatte.
Prozess geht kommende Woche weiter
Im Falle der Tochter kam das Landgericht mit seiner Entscheidung vom Mittwochabend einer in der Verhandlung am Dienstag erhobenen Beschwerde nach. Für die Klärung der rechtlichen Fragen hatte die Vorsitzende Richterin bereits am letzten Verhandlungstag die ursprünglich geplanten Verhandlungstermine am Freitag und kommenden Dienstag aufgehoben. Der Prozess soll nach den bisherigen Planungen des Gerichts am Freitag kommender Woche fortgesetzt werden. In der Verhandlung am vergangenen Dienstag hatten mehrere Verteidiger zudem die Aussetzung des Verfahrens beantragt. Die Entscheidung darüber dürfte am kommenden Freitag verkündet werden.
Christina Block ist angeklagt, die Entführung der beiden Kinder aus der Obhut ihres Vaters in Auftrag gegeben zu haben. Sie waren laut Anklage in der Silvesternacht 2023/24 von mehreren Männern gewaltsam ihrem Vater entrissen und von Dänemark nach Deutschland gebracht worden. Block weist die Anschuldigung zurück - ebenso ihr der Beihilfe angeklagter Lebensgefährte, der frühere Sportmoderator Gerhard Delling, sowie die übrigen fünf Beschuldigten in dem Verfahren.
Wegen der unklaren Zulassung des Sohnes als Nebenkläger hatte die Vorsitzende Richterin am Dienstag die nächsten Verhandlungstermine aufgehoben. Der Prozess soll nun am 25. Juni weitergehen.
Quelle: ntv.de, jog/dpa