Anschlag auf FlüchtlingshausBrandstifter müssen ins Gefängnis

Zwei Brandstifter werden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, weil sie ein Feuer in einer Flüchtlingsunterkunft gelegt hatten. Die Richter lehnen eine Verurteilung wegen versuchten Mordes ab, bestätigten jedoch einen fremdenfeindlichen Hintergrund.
Wegen eines Brandanschlages auf ein von syrischen Flüchtlingen bewohntes Haus im nordrhein-westfälischen Altena hat das Landgericht Hagen einen Feuerwehrmann zu sechs Jahren Haft verurteilt. Gegen einen Freund des 26 Jahre alten Dirk D. verhängte das Gericht zudem fünf Jahre Haft. Beide Männer hatten gestanden, den Brand im Oktober 2015 auf dem Dachboden des Hauses gelegt zu haben.
Die Richter legten den Angeklagten schwere Brandstiftung zur Last. Eine Verurteilung wegen versuchten Mordes lehnten sie ab. Es sei nicht sicher feststellbar, dass der Feuerwehrmann und sein Freund Marcel N. den Tod der Flüchtlinge zumindest in Kauf genommen hätten. Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht dem Sprecher zufolge, dass beide Angeklagte nicht vorbestraft waren und die Tat zugaben. Zugleich stuften die Richter die Tat jedoch als fremdenfeindlich ein.
Die Verteidigung hatte während des gesamten Prozesses eine Tötungsabsicht sowie eine rechtradikale Gesinnung ihrer Mandanten abgestritten, berichtet der WDR. Vor Gericht gab Dirk D. an, er habe "Angst vor gewalttätigen oder sexuellen Übergriffen" der Asylbewerber auf Mitglieder seiner Familie entwickelt. Seine Freundin habe sogar damit gedroht, aus der gemeinsamen Wohnung auszuziehen.
Mögliche Ermittlungsfehler
Einen Tag vor dem Brandanschlag waren in das Haus, das sich in der Nachbarschaft des Feuerwehrmannes befindet, sieben Flüchtlinge eingezogen. Dirk D. und sein Komplize hatten sich nachts auf den Dachboden der Flüchtlingsunterkunft geschlichen, dort Benzin verteilt und entzündet. Dem Urteil zufolge verschlossen die Angeklagten nach der Brandlegung die auf den Dachboden führende Luke - was einem Brandsachverständigen zufolge eine Ausbreitung des Feuers verhinderte.
Laut eigener Aussage haben sie niemanden direkt gefährden, sondern das Haus unbewohnbar machen wollen. Aufmerksame Nachbarn hatten die Bewohner rechtzeitig über den Brand im Dachstuhl informieren können, sodass niemand verletzt wurde.
Die Opferanwälte kritisierten die Ermittlungsbehörden, die mögliches Beweismaterial als nicht relevant eingestuft hatten. So flossen zahlreiche Bilder mit rassistischen und rechtsextremistischen Motiven auf den Mobiltelefonen der Angeklagten erst spät in die Untersuchungen ein. Den Ermittlern des Staatsschutzes waren diese Hinweise nicht aufgefallen. So ein Fehler dürfe nicht passieren, sagte der Staatsanwalt.