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Verbrechen von Kusel Bundesgerichtshof weist Revision von Polizistenmörder ab

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Das Landgericht Kaiserslautern stellte bei Andreas S. eine besondere Schwere der Schuld fest.

Das Landgericht Kaiserslautern stellte bei Andreas S. eine besondere Schwere der Schuld fest.

(Foto: picture alliance/dpa)

Im Januar 2022 erschießt Andreas S. bei einer Verkehrskontrolle zwei Polizisten, um seine Wilderei zu vertuschen. Ein Landgericht verurteilt ihn deswegen zu lebenslanger Haft und stellt die besondere Schwere der Schuld fest. Der Bundesgerichtshof schließt sich diesem Urteil an.

Das Urteil gegen den zweifachen Polizistenmörder von Kusel ist rechtskräftig. Die Revision des Falls Andreas S. sei verworfen worden, teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit. Das Landgericht Kaiserslautern hatte den damals 39 Jahre alten Mann im November 2022 zu lebenslanger Haft verurteilt und zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit gilt eine Entlassung von S. nach 15 Haftjahren als ausgeschlossen.

S. hatte bei dem Verbrechen Ende Januar 2022 auf einer entlegenen Kreisstraße in der Westpfalz bei Kusel eine 24-jährige Polizeianwärterin und einen fünf Jahre älteren Polizeikommissar mit Kopfschüssen getötet. Er wollte damit seine Jagdwilderei verdecken: Im Kastenwagen lagen zum Tatzeitpunkt 22 frisch geschossene Rehe und Hirsche. Die Tat sorgte bundesweit für Entsetzen.

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Mit dem Urteil folgte das Landgericht Kaiserslautern dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Anklagebehörde hatte unter anderem gesagt, die Tat habe "Hinrichtungscharakter" gehabt. Daher liege eine besondere Schwere der Schuld vor, hieß es. Die beiden Männer waren wenige Stunden nach dem Verbrechen im angrenzenden Saarland festgenommen worden.

Die Verteidigung des Hauptangeklagten hatte für "ein gerechtes Urteil" plädiert, ohne konkrete Forderung. Aus ihrer Sicht war die Tat "kein Mord, maximal Körperverletzung mit Todesfolge". Einen Nebenangeklagten, der in der Tatnacht dabei war, sprach das Landgericht Kaiserslautern zwar der Mittäterschaft der gewerbsmäßigen Jagdwilderei schuldig. Es sah aber von einer Strafe ab, da der 33-Jährige bereits vor Prozessbeginn umfassend ausgesagt hatte. Dies sei "erhebliche strafmildernde und wesentliche Aufklärungshilfe" gewesen, hieß es damals.

Quelle: ntv.de, chr/dpa

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