Panorama

Brutaler Angriff auf Transmann CSD-Totschläger darf abgeschoben werden

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Die Gedenkstätte für den getöteten Malte C. in Münster, der auf dem Christopher Street Day 2022 angegriffen wurde und später verstarb.

Die Gedenkstätte für den getöteten Malte C. in Münster, der auf dem Christopher Street Day 2022 angegriffen wurde und später verstarb.

(Foto: picture alliance / Ralf Ibing/Snowfield Photography)

2022 wird ein Transmann beim CSD in Münster niedergeschlagen und stirbt wenig später. Der Täter wird zu fünf Jahren Haft verurteilt. Zudem erlässt ein Gericht eine Abschiebungsandrohung gegen den Russen. Dieser klagt dagegen - erfolglos.

Der wegen eines tödlichen Angriffs beim Christopher Street Day in Münster verurteilte Mann darf abgeschoben werden. Das hat das Verwaltungsgericht Münster laut Mitteilung entschieden. Das Gericht lehnte einen Eilantrag des aus Tschetschenien stammenden Russen gegen eine von der Stadt Münster erlassene Abschiebungsandrohung ab. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Das Landgericht Münster hatte den jungen Mann im März zu fünf Jahren Jugendstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge und der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte einem 25-jährigen Transmann beim CSD 2022 zweimal gegen den Kopf geschlagen hatte. Malte C. stürzte mit dem Kopf auf den Asphalt und starb an den Folgen eines Schädelhirntraumas.

Mit Bescheid vom 13. Oktober wies die Stadt Münster den Verurteilten aus der Bundesrepublik Deutschland aus, forderte ihn zur Ausreise auf, drohte ihm die Abschiebung nach Russland an und erteilte ihm ein auf fünf Jahre befristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot. Das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag des Mannes gegen den Bescheid ab. Er sei bereits seit dem 13. Mai nicht mehr im Besitz eines Aufenthaltstitels und somit seitdem ausreisepflichtig. Die Abschiebungsandrohung sei rechtmäßig.

Quelle: ntv.de, lar/dpa

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