Corona-Regeln in Deutschland Wo gilt noch die Maskenpflicht?
13.12.2022, 08:45 Uhr
Wenn die Maske richtig sitzt, schützt sie nicht nur vor Coronaviren.
Die Infektwelle rollt, aber nicht überall gilt noch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Maske. Drei Bundesländer schaffen die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr ab. Ein Blick auf die Deutschland-Karte zeigt, wo die Corona-Schutzmaßnahme wegfällt - und wie sich die Fallzahlen dort entwickeln.
Die Corona-Krise scheint überwunden, die Zahl der Neuinfektionen steigt zu Beginn des Winters 2022/23 nicht mehr so steil an wie in den beiden Jahren zuvor - zumindest bisher. Landespolitiker in Sachsen-Anhalt, Bayern und Schleswig-Holstein nehmen die Entwicklung zum Anlass, eine der einfachsten Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie aufzuheben.
Im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) der beiden Bundesländer Sachsen-Anhalt und Bayern ist die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung Anfang Dezember entfallen. In Bussen und Bahnen können Passagiere damit auf die bisher obligatorische Schutzmaßnahme verzichten. Das Tragen einer Maske ist dort nun freiwillig und nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben. Die Landesregierung in Schleswig-Holstein will zum Jahresende folgen.
Die ntv.de Deutschland-Karte liefert den Überblick zur Maskenpflicht im Nahverkehr und zeigt die aktuelle Entwicklung der Sieben-Tage-Inzidenz in den Bundesländern:
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Drei Bundesländer präsentieren sich damit als Vorreiter bei den Corona-Lockerungen. In Sachsen-Anhalt trat die neue Regelung, die von den bundesweit einheitlichen Regelungen abweicht, bereits am 7. Dezember in Kraft. Der Freistaat Bayern zog am 10. Dezember nach. Die dort geltende Infektionsschutzverordnung wurde per Kabinettsbeschluss verlängert, die darin enthaltene Maskenpflicht im Nahverkehr gleichzeitig gestrichen.
Damit fällt eine längst etablierte Corona-Auflage in drei der 16 Bundesländern weg. "Wir gehen den Weg Richtung Normalität kontinuierlich weiter", sagte Ministerpräsident Daniel Günther. Der CDU-Politiker sprach zugleich eine Empfehlung zum Maskentragen für Menschen aus, die selbst zu den Risikogruppen gehören, die in engem Kontakt zu Risikogruppen stehen und für Menschen mit Erkältungssymptomen.
Masken im Nahverkehr waren für Millionen von Pendlern in Deutschland bisher fester Teil des Alltags: In Bayern zum Beispiel war die Maskenpflicht im April 2020 in Kraft getreten. Ähnliche Regelungen galten bislang bundesweit. Durch die Lockerungen in den drei genannten Bundesländern entstehen regional unterschiedliche Vorgaben im Corona-Regelwerk.
Kritiker sprechen von einem "Flickenteppich". In den übrigen Teilen Deutschlands wollen Gesundheitspolitiker an der Maskenpflicht im Nahverkehr festhalten - unter anderem auch, weil noch nicht absehbar ist, wie sich die Corona-Lage im dritten Pandemie-Winter entwickeln wird. Aktuell steigen die Corona-Fallzahlen in der Mehrheit der Bundesländer wieder an. Zudem sind Arztpraxen und Kliniken derzeit massiv belastet durch eine ungewöhnlich starke Welle an saisonüblichen Infektionskrankheiten.
Die Pflicht zum Tragen einer Maske sei "nicht mehr verhältnismäßig", hieß es aus Bayern. Das Coronavirus mache nicht mehr den Hauptteil der Viruserkrankungen aus, begründete Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek. Die Entscheidung der CSU-geführten Landesregierung in München. Influenza und RS-Virus hätten viel höhere Anteile bei den Erkrankten in Krankenhäusern.
Corona kein Grund mehr?
"Die Infektionslage ist seit Langem stabil", argumentierte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder mit Blick auf die Corona-Situation. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff von der CDU verwies zusätzlich auch auf die Impfquote und die Immunisierung der Bevölkerung.
Die Aufhebung der Maskenpflicht, heißt nicht, dass Mund-Nase-Masken aus dem Straßenbild verschwinden. Aufgehoben wurde in den drei Bundesländern lediglich die per Corona-Verordnung verankerte Pflicht. Appelliert wird stattdessen an die Eigenverantwortung der Bürger. Die Landesregierung rufen zum freiwilligen Tragen einer Maske auf.
Gut sitzende FFP2-Masken schützen nicht nur vor Coronaviren und Rhinoviren, die einfache, aber lästige Erkältungen hervorrufen, sondern auch wirksam vor Ansteckungen mit gefährlicheren Infektionskrankheiten wie zum Beispiel Influenza (Grippe) oder den RS-Viren. Im Fernverkehr, der in den Verantwortungsbereich des Bundes fällt, gilt weiterhin unverändert die gesetzliche Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.
Hinweis: Dieser Beitrag wurde nach der Entscheidung in Schleswig-Holstein aktualisiert.
Quelle: ntv.de