Reisen während der Sommerwelle Diese Corona-Regeln gelten in beliebten Urlaubsländern
11.07.2022, 12:27 Uhr
Wer mit der Fähre nach Korsika fährt, braucht entweder einen Impfnachweis oder einen PCR- oder Antigentest.
(Foto: imago images/Andia)
Urlaub ohne Maske und Mindestabstand - nach mehr als zwei Jahren Pandemie ist das in vielen Ländern wieder möglich. Doch eine Reise komplett ohne Corona-Regeln ist 2022 noch die Ausnahme. In einigen Ländern gilt bei Einreise zum Beispiel immer noch oder wieder die 3G-Regel. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für beliebte Reiseziele.
Flugreisen
Vor allem für Flugreisende ist noch nicht alles beim Alten. Denn während viele Länder die Maskenpflicht an Bord abgeschafft haben, gilt sie weiterhin auf allen innerdeutschen Strecken sowie auf Flügen, die in Deutschland starten oder landen. Soll heißen: Wer von Frankfurt nach Mallorca oder umgekehrt fliegt, muss beim Ein- und Aussteigen und während des gesamten Fluges eine FFP2- oder medizinische Maske tragen (Ausnahme: beim Essen und Trinken) - unabhängig von der Airline. An deutschen Flughäfen allerdings entfällt die Pflicht, einen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Große Airports wie Frankfurt, Köln, Düsseldorf und München sprechen jedoch weiterhin eine Empfehlung hierfür aus.
3G-Nachweise
Angesichts der steigenden Inzidenzen werden bei der Einreise in einigen Ländern 3G-Nachweise verlangt. Wer auf den Azoren, in Frankreich, im Kosovo, in Malta und Monaco keinen Impf- oder Genesungsnachweis vorzeigen kann, muss einen aktuellen Antigen- oder PCR-Test vorweisen können. Auch in Belarus (PCR-Test für Ungeimpfte) und Russland (PCR-Test für Geimpfte und Ungeimpfte) gelten theoretisch Einreisevorschriften, aufgrund des Krieges sind Reisen dorthin aber nahezu unmöglich.
Portugal
In Portugal ist die 7-Tage-Inzidenz inzwischen wieder rückläufig. Seit dem 1. Juli ist die 3G-Regel aufgehoben, es wird also kein Nachweis mehr bei der Einreise gefordert. Nur auf den Azoren, einer zu Portugal gehörenden Inselgruppe, gilt 3G. Dort brauchen Ungeimpfte ab 12 Jahren einen Antigen-Schnelltest (max. 24 Stunden alt) oder PCR-Test (max. 72 Stunden alt). Zudem gilt eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln für Personen über 10 Jahren.
Frankreich
Bei der Einreise gilt für Urlauber ab 12 Jahren die 3G-Regel. Ein Genesungsnachweis ist maximal sechs Monate gültig, Ungeimpfte benötigen einen PCR-Test (max. 72 Stunden alt) oder Antigen-Schnelltest (max. 48 Stunden alt). Diese Regelungen gelten auch für einen Trip nach Monaco für Besucher ab 16 Jahren.
Im Inland ist der lange Zeit obligatorische digitale Impfnachweis zum Besuch von Veranstaltungen oder Restaurants nicht mehr erforderlich. Die Maskenpflicht wurde abgeschafft, auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln.
Für die Einreise nach Korsika mit der Fähre ist neben den für Frankreich generell erforderlichen Voraussetzungen entweder der Nachweis des Impfstatus oder ein negativer PCR- oder ein Antigen-Test (max. 24 Std. alt) sowie eine entsprechende Erklärung dazu erforderlich. Die Einreisebestimmungen in die einzelnen Überseegebiete weichen von denen Frankreichs ab und sind unterschiedlich.
Spanien
Alle coronabedingten Einreisebestimmungen wurden aufgehoben. Urlauber aus EU-Staaten benötigen keinen Impfnachweis oder negativen Corona-Test mehr. Es muss auch kein Einreiseformular mehr ausgefüllt werden. Bei Einreise sind jedoch Kontrollen durch die Gesundheitsbehörden möglich.
Eine Maskenpflicht für Restaurants, Geschäfte und viele andere öffentliche Innenräume besteht nicht mehr. Nur in öffentlichen Verkehrsmitteln, Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern, Gesundheitszentren, Apotheken und Ähnlichem muss noch ein Mund- und Nasenschutz getragen werden. Davon ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren.
Italien
Urlauber können ohne coronabedingte Einschränkungen einreisen. Die Nachweispflicht über eine Genesung, Impfung oder einen Corona-Test gibt es nur noch für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen (hier gilt die 2G-Regel).
Nach wie vor ist ein Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen vorgeschrieben. In Geschäften, Restaurants und so weiter muss kein Mund- und Nasenschutz mehr getragen werden. In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt allerdings noch bis Ende September eine FFP2-Maskenpflicht.
Niederlande
Fast alle coronabedingten Beschränkungen wurden aufgehoben. Impf- oder Testnachweise sind nicht mehr erforderlich. Die Maskenpflicht in Geschäften, der Gastronomie sowie im öffentlichen Nahverkehr entfällt. Nur an Flughäfen und in Flugzeugen ist noch ein Mund- und Nasenschutz vorgeschrieben.
Griechenland
Die Einreise ist ohne Test oder Impfung und über alle offiziellen Grenzübergänge möglich. Hotels und andere Unterkünfte sind geöffnet, ebenso die meisten Sehenswürdigkeiten. Zutrittsbeschränkungen zu Restaurants, Geschäften und so weiter gibt es nicht.
In öffentlich zugänglichen Innenräumen besteht keine generelle Maskenpflicht mehr, wohl aber im öffentlichen Nahverkehr sowie in Krankenhäusern, Pflegeheimen und anderen Gesundheitseinrichtungen - jeweils für Personen ab vier Jahren.
Türkei
Die Corona-Regeln sind in der Türkei weitgehend aufgehoben worden. Ein Impfnachweis oder negativer Corona-Test sind nicht mehr nötig. Möglich ist, dass bei der Ankunft am Flughafen stichprobenartig Fieber gemessen wird. Bei erhöhter Temperatur oder anderen Corona-Symptomen können weitere Gesundheitsuntersuchungen angeordnet werden.
Es wird empfohlen, zu Personen außerhalb des eigenen Haushalts einen Sicherheitsabstand von drei Schritten einzuhalten. Eine Maskenpflicht besteht nur noch im Gesundheitswesen.
Kroatien
Die Einreise ist ohne Impf- oder Testnachweis möglich. Auch in Hotels, Restaurants, Geschäften usw. bestehen keine Einschränkungen mehr.
Eine Maskenpflicht besteht weder in öffentlich zugänglichen Räumen noch im öffentlichen Verkehr. Lediglich in medizinischen und Pflegeeinrichtungen muss noch ein Mund- und Nasenschutz getragen werden.
Bulgarien
Pandemiebedingte Beschränkungen für die Einreise gibt es nicht mehr. Es sind keine Impf- oder Testnachweise erforderlich. In der Öffentlichkeit besteht keine Pflicht mehr, einen Mund- und Nasenschutz zu tragen oder einen Mindestanstand einzuhalten, dies wird jedoch weiterhin empfohlen.
Dänemark
Es existieren keine Einschränkungen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie mehr. Ein Impfzertifikat oder ein negativer Corona-Test sind nicht erforderlich, die Maskenpflicht in der Öffentlichkeit wurde komplett aufgehoben.
Quelle: ntv.de, bst/ija/rka/dpa