Panorama

Freispruch in LilleEx-IWF-Chef Strauss-Kahn ist kein "Zuhälter"

12.06.2015, 13:05 Uhr
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Dominique Strauss-Kahn ist ein freier Mann. Ein Gericht in Frankreich spricht den ehemaligen Chef es IWF frei, der wegen Zuhälterei angeklagt war. Die Karriere des ehemaligen Anwärters auf die französische Präsidentschaft dürfte allerdings ruiniert sein.

Dominique Strauss-Kahn ist vom Vorwurf der Zuhälterei freigesprochen worden. Der Ex-Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF) habe sich mit seiner Teilnahme an Sexpartys mit Prostituierten nicht strafbar gemacht, entschied ein Gericht im französischen Lille. Damit folgten die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

In dem Prozess ging es um freizügige Partys zwischen 2008 und 2011. Neben Strauss-Kahn saßen noch 13 weitere Beteiligte auf der Anklagebank. Auch für sie gab es fast durchgängig Freisprüche.

Richter: Es ging nicht um Sex-Praktiken

Strauss-Kahn blieb im Gerichtssaal bei der Verlesung der Urteilsbegründung unbewegt. Als Gerichtspräsident Bernard Lemaire aber den Freispruch verkündete, nickte der frühere Spitzenpolitiker der französischen Sozialisten kurz mit dem Kopf.

Der Vorsitzende Richter Bernard Lemaire wies in der Urteilsbegründung für Strauss-Kahn erneut darauf hin, es sei in dem Prozess nicht um Sexpraktiken gegangen. Auch aus Strauss-Kahns früherer Stellung als IWF-Chef sei kein Nachteil erwachsen. Der 66-Jährige habe die Prostituierten nicht bezahlt.

Callgirls sagten unter Tränen aus

Der heute 66-jährige Franzose war 2011 wegen Vergewaltigungsvorwürfen von seinem Chefposten beim IWF zurückgetreten. Auch seine Ambitionen auf die französische Präsidentschaft musste er begraben.

Der nach einem Luxushotel benannte "Carlton"-Prozess stand vor allem wegen der pikanten Details über das Sexleben des ehemaligen Ministers in den Schlagzeilen. Prostituierte berichteten teils unter Tränen von den Abenden.

Strauss-Kahn hatte seine Teilnahme an den Sexpartys nie bestritten, er hatte aber immer versichert, nicht gewusst zu haben, dass es sich bei den Frauen um Callgirls handelte.Zuhälterei wird in Frankreich deutlich weiter ausgelegt als in Deutschland und kann zum Beispiel auch Prostitution umfassen, die von Dritten bezahlt oder bei Sexpartys organisiert wird.

Quelle: nsc/dpa/AFP

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