Panorama

Vorwurf: Beihilfe zum Massenmord Experten fordern Jugendstrafe für KZ-Sekretärin

Irmgard F. wird vorgeworfen, in ihrer Funktion als Sekretärin Beihilfe zum Mord an mehr als 11.000 Gefangenen geleistet zu haben.

Irmgard F. wird vorgeworfen, in ihrer Funktion als Sekretärin Beihilfe zum Mord an mehr als 11.000 Gefangenen geleistet zu haben.

(Foto: picture alliance/dpa/dpa-pool)

Irmgard F. soll zwischen 1943 und 1945 als Sekretärin im KZ Stutthof gearbeitet haben. Vor dem Landgericht Itzehoe muss sich die heute 97-Jährige nun wegen Beihilfe zum Mord verantworten. Sie könnte jedoch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden.

Im Prozess gegen eine ehemalige Sekretärin im KZ Stutthof hat die Jugendgerichtshilfe vorgeschlagen, das Jugendstrafrecht anzuwenden. Grund sei, dass die Angeklagte zu Beginn der ihr vorgeworfenen Taten erst 18 Jahre alt war. Es sei nicht auszuschließen, dass es in der damaligen Gesellschaft zu Entwicklungsverzögerungen bei der Frau gekommen sei, sagte der Sozialpädagoge Josef Lux vor dem Landgericht Itzehoe.

Die heute 97-Jährige sei aber nicht bereit gewesen, ein persönliches Gespräch mit ihm zu führen, eine Kontaktaufnahme sei gescheitert. "Ich gehe davon aus, dass Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen sollte, für den Fall, dass eine Schuld festgestellt werden sollte", erklärte Lux. Die Frau soll von Juni 1943 bis April 1945 als Zivilangestellte in der Kommandantur des Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig gearbeitet haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft Irmgard F. vor, durch ihre Schreibarbeit Beihilfe zum systematischen Mord an mehr als 11.000 Gefangenen geleistet zu haben. Sie hat sich im Prozess bislang nicht zu dem Vorwurf geäußert.

Quelle: ntv.de, lar/dpa

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