Panorama

Kritik an Landgericht Fall Joel - 15-jähriger Angeklagter wieder in U-Haft

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Die Anwältin von Joels Familie nannte die Entlassung des Tatverdächtigen aus der U-Haft eine "eklatante Fehlentscheidung" des Gerichts.

Die Anwältin von Joels Familie nannte die Entlassung des Tatverdächtigen aus der U-Haft eine "eklatante Fehlentscheidung" des Gerichts.

(Foto: dpa)

Vor gut zwei Wochen wird der Angeklagte im Fall des getöteten sechsjährigen Joel aus der Untersuchungshaft entlassen. Das Gericht sieht keinen Haftgrund mehr. Die Staatsanwaltschaft legt gegen diese Entscheidung Beschwerde ein - mit Erfolg.

Der mutmaßliche Täter des getöteten sechsjährigen Joel befindet sich wieder in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl gegen den inzwischen 15-Jährigen wurde durch Beschluss des Oberlandesgerichts wieder in Kraft gesetzt, wie eine Sprecherin am späten Donnerstagabend mitteilte. Der Beschwerde der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg wurde damit stattgegeben.

"Der Vollzug der Untersuchungshaft stelle sich vor dem Hintergrund der zu erwartenden Strafe und der bisherigen Dauer der Untersuchungshaft auch nicht als unverhältnismäßig dar", hieß es in der Mitteilung des Oberlandesgerichts. Vor gut zwei Wochen hatte das Landgericht Neubrandenburg den Haftbefehl gegen den Jugendlichen aufgehoben. Die Kammer habe nach Prüfung des Haftbefehls keinen Haftgrund mehr erkannt, hatte ein Sprecher damals gesagt. "Der Haftgrund war die Wiederholungsgefahr."

Die Staatsanwaltschaft und nun auch das Oberlandesgericht kamen zu einer anderen Einschätzung. Der mutmaßliche Tatablauf spreche für eine Wiederholungsgefahr, teilte das Oberlandesgericht mit. Die Anwältin der Familie des Opfers, Christine Habetha, äußerte Zweifel an der richtigen Entscheidungsfindung des Landgerichts. "Da sitzt dasselbe Gericht, das so eine eklatante Fehlentscheidung getroffen hat", sagte Habetha und fügte hinzu: "Da soll man dann Vertrauen haben?"

Die Fehlentscheidung sei nun korrigiert worden, so die Anwältin. Sie betonte auch, dass sie dem Landgericht Neubrandenburg nicht die fachliche Kompetenz absprechen wolle. Vor dem Landgericht Neubrandenburg muss sich der Angeklagte aktuell wegen Totschlags verantworten. Im vergangenen September soll der damals noch 14-Jährige in der Gemeinde Pragsdorf bei Neubrandenburg den sechs Jahre alten Joel erstochen haben. Dem Angeklagten droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Im Zusammenhang mit dem Fall ermittelt die Staatsanwaltschaft auch gegen den 17 Jahre alten Bruder des Angeklagten.

Quelle: ntv.de, lar/dpa

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