Wegweisendes Gerichtsurteil?Frauen-Hass kann Volksverhetzung sein

Die statistische Mehrheit der deutschen Bevölkerung sind Frauen. Das Verbot der Volksverhetzung soll Minderheiten schützen. Ein Gericht fällt nun aber ein womöglich richtungsweisendes Urteil: Wer Frauen verunglimpft, kann für mehrere Jahre ins Gefängnis gehen.
Wer Frauen pauschal verunglimpft, kann einer aktuellen Gerichtsentscheidung zufolge wegen Volksverhetzung verurteilt werden. Das Oberlandesgericht Köln hob laut Mitteilung einen Freispruch des Landgerichts Bonn für einen Mann auf, der Frauen auf einer vom ihm betriebenen Internetseite immer wieder unter anderem als "Menschen zweiter Klasse" und "den Tieren näherstehend" bezeichnet hatte. Dies greife Frauen in ihrer Menschenwürde an, stellte das Oberlandesgericht klar.
Zwar werde der Volksverhetzungsparagraf in aller Regel zum Schutz von Minderheiten angewendet, greife aber auch hier. Nur weil Frauen aktuell die statistische Mehrheit stellten, könne nicht argumentiert werden, dass sie von anderen nichts zu befürchten hätten, begründeten die Richter.
Auch dass Frauen nicht ausdrücklich in dem Paragrafen als zu schützende Gruppe genannt werden, ändere nichts daran, dass auch Frauen vor diskriminierenden Äußerungen geschützt werden. Die Staatsanwaltschaft war nach einem Freispruch für den Mann in Revision gegangen. Das Landgericht Bonn muss nun erneut über den Fall entscheiden. Für Volksverhetzung drohen Geldstrafen oder Haft bis zu drei Jahren.