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Am Jahrestag des Verbrechens Fünffache Kindsmörderin erhält Sterbehilfe

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Geneviève Lhermitte wurde 2008 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Geneviève Lhermitte wurde 2008 zu lebenslanger Haft verurteilt.

(Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS)

Vor 16 Jahren ermordete eine Frau in Belgien ihre fünf Kinder, indem sie ihnen mit einem Küchenmesser die Kehlen durchschnitt. Aufgrund von unerträglichem psychischen Leiden beantragt die Frau Sterbehilfe - die sie am 16. Jahrestag des schrecklichen Verbrechens nun erhält.

In Belgien hat eine fünffache Kindsmörderin Sterbehilfe in Anspruch genommen. Die 56-jährige Geneviève Lhermitte wurde am 16. Jahrestag ihrer Tat für tot erklärt, wie ihr Anwalt Nicolas Cohen mitteilte. In Belgien ist Sterbehilfe unter bestimmten Auflagen erlaubt, wenn sie einem unerträglichen psychischen Leiden ein Ende setzt. "Auf diese spezifische Prozedur hat sich Frau Lhermitte berufen", sagte Anwalt Cohen. Sie habe die Sterbehilfe an diesem Dienstag in Anspruch genommen, also am 28. Februar.

Am 28. Februar 2007 hatte die Hausfrau ihre vier Töchter und ihren Sohn in ihrem Haus in Nivelles südlich von Brüssel zuerst bewusstlos geschlagen und ihnen dann mit einem Küchenmesser die Kehlen durchgeschnitten. Die Kinder waren zwischen drei und 14 Jahre alt. Anschließend versuchte die Mutter, Suizid zu begehen, sie überlebte jedoch. Der Vater der Kinder war zum Tatzeitpunkt auf Reisen.

"Symbolische Geste an die Kinder"?

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Lhermitte wurde 2008 zu lebenslanger Haft verurteilt. Vor dem Gericht berief sie sich auf psychische Probleme, um eine langjährige Gefängnisstrafe abzuwenden. Die Geschworenen kamen aber zu dem Schluss, dass sie vorsätzlich und in vollem Bewusstsein gehandelt hatte. 2019 durfte sie das Gefängnis unter strengen Auflagen verlassen. Danach verblieb sie in einer psychiatrischen Einrichtung. Die belgische Psychologin Emilie Maroit sagte dem Fernsehsender RTL-TVI zum Todeswunsch der Kindsmörderin, dieser sei womöglich eine verspätete "symbolische Geste an ihre Kinder" gewesen.

In Belgien ist Sterbehilfe seit 2002 erlaubt. Im vergangenen Jahr machten davon offiziell 2966 Menschen Gebrauch. Das war laut der zuständigen belgischen Kommission ein Anstieg von fast zehn Prozent im Vergleich zu 2021. Sterbehilfe aufgrund von schwerem psychischem Leiden ist aber ein Vorgang, der nur äußerst selten vorkommt. Pro Jahr werden etwa 20 solche Fälle registriert.

Quelle: ntv.de, uzh/AFP

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