Mordverdacht nach Wohnungsbrand Gastvater soll Sechsjährige getötet haben
20.12.2021, 16:49 Uhr
Wie das Mädchen ums Leben kam, soll eine Obduktion klären.
(Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/ZB/Symbolbild)
In der Nacht zum Sonntag brennt eine Wohnung in Baden-Baden. Die Einsatzkräfte finden ein totes Mädchen vor, das dort offenbar zu Besuch war. Die Ermittler gehen inzwischen von einem Gewaltdelikt aus und beantragen Haftbefehl gegen den 33-jährigen Gastvater.
Nach dem Fund eines toten Mädchens bei einem Wohnungsbrand in Baden-Württemberg steht der 33-jährige Gastvater unter Mordverdacht. Wie Staatsanwaltschaft und Polizei mitteilten, war die Sechsjährige in der Nacht zum Sonntag zu Besuch. Spuren in der ausgebrannten Wohnung in Baden-Baden deuten den Ermittlern zufolge auf ein Gewaltdelikt hin. Gegen den 33-Jährigen, der sich in einem gesundheitskritischen Zustand befinde, wurde Haftbefehl beantragt.
Das Mädchen war am Sonntagmorgen von Einsatzkräften gefunden worden, die wegen des Brandes im Stadtteil Oosscheuern alarmiert worden waren. Der 33-Jährige wurde bewusstlos, mit einer Rauchgasvergiftung und verletzt in eine Klinik gebracht. Sein Sohn, der ebenfalls ins Krankenhaus kam, wurde vom Jugendamt bis auf Weiteres in Obhut genommen.
"Die Ermittlungen der Polizei laufen auf Hochtouren und konzentrieren sich auf die Geschehnisse vor dem Brandausbruch", hieß es in der Mitteilung. Mehr Klarheit sollte am Montag eine Obduktion bringen. Die Spurensicherung sei schwierig nach dem Brand. Sie werde noch einige Zeit dauern. Das Mädchen konnte erst nach mehreren Stunden identifiziert werden.
Die Polizei hatte schon am Sonntag mitgeteilt, Einzelheiten würden darauf schließen lassen, dass es vor dem Feuer in der Wohnung einen gewalttätigen Übergriff auf das Kind gegeben habe. Zunächst war von einem fünf Jahre alten Kind die Rede gewesen. Wie das Mädchen ums Leben kam, wurde nicht bekannt. Nach einem Bericht des SWR soll es sich um eine befreundete Familie gehandelt haben, bei der das Mädchen übernachtete. Die Staatsanwaltschaft wollte auf Anfrage nicht weiter ins Detail gehen.
Quelle: ntv.de, mdi/dpa