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Wegen 91 Tötungen verurteiltTodespfleger Högel bleibt mindestens 28 Jahre in Haft

23.03.2026, 13:01 Uhr
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08-03-2022-Niedersachsen-Oldenburg-Der-wegen-Mordes-verurteilte-Niels-Hoegel-wird-vor-Prozessbeginn-durch-einen-Nebeneingang-in-die-Weser-Ems-Hallen-gefuehrt-in-die-das-Landgericht-aus-Platzgruenden-den-Prozess-gegen-fruehere-Vorgesetzte-des-ehemaligen-Krankenpflegers-an-den-Kliniken-Oldenburg-und-Delmenhorst-verlegt-hat-Der-2019-wegen-85-Morden-verurteilte-Hoegel-soll-als-Zeuge-aussagen-Wegen-der-Mordserie-muessen-sich-Vorgesetzte-des-Ex-Krankenpflegers-der-Kliniken-Oldenburg-und-Delmenhorst-vor-Gericht-verantworten
Seit 2009 befindet sich Högel in Strafvollzug. (Foto: picture alliance / Hauke-Christian Dittrich)

Krankenpfleger Niels Högel tötete während seiner Zeit an Kliniken in Niedersachsen 91 Patientinnen und Patienten. 2019 wird er zu lebenslanger Haft verurteilt. Jetzt bitten seine Verteidiger um vorzeitige Entlassung - und scheitern.

Der wegen dutzendfachen Mordes verurteilte ehemalige Krankenpfleger Niels Högel muss mindestens 28 Jahre im Gefängnis bleiben. Ein Antrag auf eine vorzeitige Haftentlassung zur Bewährung nach 15 Jahren Gefängnis sei abgelehnt worden, teilte das Landgericht im niedersächsischen Oldenburg mit. Die Schwere der Schuld Högels gebiete eine Verbüßung von mindestens 28 Jahren Gefängnis, erklärte das Gericht.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Högel kann dagegen sofortige Beschwerde zum Oberlandesgericht Celle einlegen. Er befindet sich seit 2009 im Strafvollzug. Die Entscheidung des Landgerichts bezieht sich auf die Verurteilung des sogenannten Todespflegers zu lebenslanger Haft im Jahr 2019 in Oldenburg.

Bei der Entscheidung der Mindesthaftdauer seien die Umstände der Taten sowie insbesondere auch die Persönlichkeit und die Entwicklung des Verurteilten in der Zeit nach seiner letzten Verurteilung berücksichtigt worden. Besonders erschwerend sei das konkrete Maß der Schuld durch die außerordentlich hohe Zahl der Morde berücksichtigt worden, teilte das Gericht mit.

Wie das Gericht erklärte, bedeutet die Mindesthaftdauer von 28 Jahren nicht, dass Högel danach entlassen wird. Sie stelle nur einen Rahmen für die weitere Vollstreckung dar. Bevor Högel entlassen werden könne, müsse geprüft werden, ob bei ihm weiterhin eine Gefährlichkeit vorliege. Dazu werde dann ein psychiatrisches Sachverständigengutachten erstellt.

Högel hatte zwischen 2000 und 2005 auf Intensivstationen von Krankenhäusern in Oldenburg und Delmenhorst zahlreiche Patientinnen und Patienten mit Medikamenten vergiftet, um sie anschließend wiederzubeleben und von Kolleginnen und Kollegen dafür Anerkennung zu bekommen. Viele starben dabei. Er wurde in mehreren Prozessen zwischen 2006 und 2019 wegen des Todes von insgesamt 91 Pflegebedürftigen verurteilt und verbüßt eine lebenslange Haft wegen Mordes. Das Ausmaß der Mordserie wurde trotz früherer Verdachtsmomente mit jahrelanger Verspätung bekannt.

Quelle: ntv.de, mpa/AFP

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