Panorama

Haft für Sturz mit TodesfolgeGericht schickt Schubser ins Gefängnis

27.10.2017, 17:10 Uhr
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Am Münchner U-Bahnhof Marienplatz wurde der 87-Jährige zu Boden gestoßen. (Foto: dpa)

Im Juni 2016 stirbt ein 87-Jähriger nach einer Schubserei auf einem Münchner U-Bahnhof. Verletzten oder töten wollte der drogenabhängige Täter den Senior nicht, davon ist das Gericht überzeugt. Dennoch verhängt es eine Haftstrafe.

In München ist ein Mann nach einer U-Bahn-Schubserei wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht München I ordnete für den seit Jahren drogenabhängigen Angeklagten die Unterbringung in einer Entzugsanstalt an.

Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der heute 37-Jährige im Juni 2016 einen 87-Jährigen nach einem Wortgefecht beim Einsteigen in eine U-Bahn an der Station Marienplatz zu Fall gebracht hatte und sich des tödlichen Risikos bewusst war. Der Senior schlug mit dem Kopf auf dem Boden, erlitt eine Platzwunde und ein Schädelhirntrauma. Er starb drei Monate später an den Folgen.

Das Gericht sprach seinen Erben ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro zu. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und vier Monate wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert. Die Verteidigung plädierte auf fast drei Jahre wegen fahrlässiger Tötung sowie auf Unterbringung in einer Entzugsklinik.

Der Angeklagte hatte sich gleich zu Prozessbeginn entschuldigt: "Ich wollte zu keiner Zeit, dass das so ausgeht und dass das passiert." Die Reue wirkte sich laut Gericht strafmildernd aus. Es sei sicher nicht seine Absicht gewesen, den älteren Mann zu verletzen oder zu töten - aber er habe es billigend in Kauf genommen, hieß es bei der Urteilsbegründung. Die Verteidigung will nun prüfen, ob sie Rechtsmittel einlegen will. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: ara/dpa

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