Impfung mit Holocaust verglichen Gericht verurteilt Corona-Leugnerin für falsche Atteste
05.02.2024, 16:24 Uhr Artikel anhören
Zusätzlich zu ihrer Bewährungsstrafe muss die Ärztin 1000 Euro an ein Hospiz in Göttingen zahlen.
(Foto: picture alliance/dpa)
Sie vergleicht die Corona-Impfung mit dem Holocaust und stellt ihren Patienten falsche Atteste aus, damit sie keine Maske tragen müssen. Eine Ärztin aus Duderstadt bei Göttingen gesteht vor Gericht die Taten. Nun gibt es ein Urteil.
Wegen falscher Masken-Atteste in der Corona-Pandemie sowie weiteren Vorwürfen ist eine Ärztin aus Duderstadt bei Göttingen in Niedersachsen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe beträgt ein Jahr und zwei Monate, wie der Vorsitzende Richter des Amtsgerichtes Duderstadt verkündete. Die Ärztin wurde zudem wegen Volksverhetzung und Beleidigung von Beamten verurteilt. Sie hatte die Taten zuvor gestanden.
Mit seinem Urteil folgte das Gericht den Forderungen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung. Beide hatten sich im Vorfeld des einzigen Verhandlungstages auf einen Strafrahmen zwischen einem Jahr und zwei Monaten sowie einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verständigt. Das Geständnis war Bedingung für diese Einigung. Zusätzlich zu ihrer Bewährungsstrafe muss die Ärztin 1000 Euro an das Kinder- und Jugendhospiz Sternlichter in Göttingen bezahlen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Ärztin 16 Atteste ausgestellt hatte, damit Menschen keine Corona-Schutzmasken tragen mussten. Dabei hat sie den Angaben nach gewusst, dass die Patienten keine Erkrankungen hatten, die gegen das Tragen einer Maske sprachen. Darüber hinaus soll sie bei einer Kundgebung in Herzberg am Harz die Corona-Impfung mit dem Holocaust verglichen und mehrere Beamte beleidigt haben.
Angeklagte floh nach Mexiko
Zwei weitere Anklagepunkte wurden eingestellt. Dabei ging es um üble Nachrede gegen einen anderen Arzt, der Menschen gegen Corona impfte, sowie zwei sogenannte Impfunfähigkeitsbescheinigungen. Obwohl keine medizinischen Gründe vorgelegen hätten, habe sie zwei Kindern bescheinigt, dass sie nicht gegen Masern geimpft werden könnten.
Die Frau floh vor Prozessbeginn zunächst nach Mexiko und wurde erst im Dezember bei ihrer Rückkehr nach Europa im schweizerischen Zürich auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls festgenommen. Wenig später kam sie allerdings wieder auf freien Fuß. Der Haftbefehl ist inzwischen aufgehoben.
Quelle: ntv.de, uzh/dpa