Hörschaden wegen Corona-Impfung? Gericht weist Klage gegen Astrazeneca ab
21.08.2023, 19:21 Uhr Artikel anhören
Mittlerweile wird in Deutschland nicht mehr mit Astrazeneca geimpft.
(Foto: picture alliance / Ulrich Baumgarten)
Im März 2021 lässt sich eine Mainzer Zahnärztin gegen das Coronavirus impfen und wird danach auf einem Ohr taub. Die Frau führt ihren Hörschaden auf den Wirkstoff von Astrazeneca zurück, vor Gericht fordert sie Schadenersatz – vorerst ohne Erfolg.
Das Landgericht Mainz hat die Klage einer Frau wegen eines möglichen Corona-Impfschadens auf Schmerzensgeld abgewiesen. Die Urteilsbegründung werde schriftlich ergehen, und die Klägerin müsse die Kosten für das Verfahren tragen, verkündete die Richterin in dem Zivilprozess in Mainz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt der Frau kündigte an, in die nächste Instanz beim Oberlandesgericht Koblenz zu gehen. Er sprach von einem "Fehlurteil", die Klägerin von "einem Schlag ins Gesicht für alle Betroffenen".
Die Zahnärztin aus Mainz hatte gegen den schwedisch-britischen Arzneimittelhersteller Astrazeneca auf Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 150.000 Euro geklagt, weil sie nach eigenem Bekunden seit ihrer Coronaimpfung im März 2021 an Hörschäden durch eine Thrombose im Ohr leide. Seitdem sei sie auf einem Ohr taub. "Mein Impfschaden ist offiziell von der Berufsgenossenschaft anerkannt", sagte die Klägerin, die zum Zeitpunkt der Impfung 40 Jahre alt war. Es sei nicht verständlich, weshalb das Landgericht nicht in die Beweisaufnahme gegangen sei.
"Bärendienst" für die Impfbereitschaft
Ihr Anwalt verwies auf ein Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Bamberg. In diesem Zivilprozess um einen mutmaßlichen Corona-Impfschaden hatte der Senat am 14. August Zweifel daran erkennen lassen, ob der Hersteller Astrazeneca ausreichend über Nebenwirkungen informiert hatte. Das OLG will ein Gutachten einholen. Mit diesem soll die Frage geklärt werden, "ob eine Darstellung in der Fachinformation nach dem damaligen wissenschaftlichen Stand geboten war".
Die 33 Jahre alte Klägerin vor dem OLG Bamberg sei zwei Tage nach seiner Mandantin im März 2021 geimpft worden, sagte ihr Anwalt in Mainz. Er nannte das Urteil des Landgerichts einen "Bärendienst" für die Impfbereitschaft der Menschen in einer neuen Pandemie. Die Klägerin kritisierte, die Bundesregierung habe anders als andere Länder zu lange an Astranzeneca als Impfstoff festgehalten. Sie fürchte, dass ihr Fall erst vom Europäischen Gerichtshof entschieden werde.
Im März 2021 hatte die Bundesregierung die Impfungen mit dem Wirkstoff von Astrazeneca vorerst ausgesetzt, weil einzelne Fälle von Blutgerinnseln im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung bekannt geworden waren. Die Ständige Impfkommission änderte ihre Empfehlung zu dem Wirkstoff Vaxzevria mehrfach. Mittlerweile wird in Deutschland nicht mehr damit geimpft. Für die Sicherheit von Impfstoffen ist in Deutschland das Paul-Ehrlich-Institut zuständig. Laut diesem sind in der EU mehrere Impfstoffe gegen das Coronavirus zugelassen. Die Wirksamkeit dieser ist wissenschaftlich erwiesen.
Quelle: ntv.de, uzh/dpa/AFP