Flucht einen Tag später bemerkt Häftling bricht wegen Lust auf Alkohol aus
17.02.2025, 15:23 Uhr Artikel anhören
"Infolge des aktuellen Vorkommnisses hat der Leiter der JVA-Gießen angeordnet, dass die Kontrollen im offenen Vollzug verstärkt werden", so das Ministerium.
(Foto: picture alliance/dpa)
In einer Zelle in der JVA Gießen geht Ende Dezember der Alkohol aus. Weil die Türen verschlossen sind, seilt sich ein Gefangener aus dem Fenster ab und fährt mit dem Zug, um Nachschub zu organisieren. Das Justizministerium beteuert, jede Eignung für den offenen Vollzug genau zu prüfen.
Ein Häftling des Gefängnisses in Gießen soll sich trotz seines offenen Vollzugs spätabends mit zusammengeknoteten Decken aus der zweiten Etage abgeseilt haben, um Alkohol zu kaufen. Sein Fehlen soll erst am nächsten Tag aufgefallen sein. Wie das hessische Justizministerium mitteilte, war es bereits kurz nach Weihnachten 2024 zu dem Zwischenfall gekommen. Dieser wurde zunächst nicht bekannt. Der Hessische Rundfunk berichtete zuerst über die mehrstündige Haftflucht.
Laut dem Justizministerium hatten vier Gefangene des offenen Vollzugs am Abend des 27. Dezember in der Justizvollzugsanstalt (JVA) unerlaubt besorgten Alkohol getrunken und waren angeheitert. Für Nachschub sollte ein Häftling aus einem aufgehebelten Fenster des zweiten Stocks abgeseilt und später wieder hochgezogen werden. Abends sind auch für Gefangene des offenen Vollzugs die Türen des Gefängnisses verschlossen.
Verknotung löste sich
Doch beim Abseilen löste sich dem Ministerium zufolge die Verknotung. Der Gefangene habe gleichwohl weiteren Alkohol kaufen können - und selbst getrunken. Mit dem Zug sei er dann nach Butzbach gefahren, habe sich dort freiwillig der Polizei gestellt und sei zurück in die JVA Gießen gebracht worden - jetzt in den geschlossenen Vollzug.
Auch für die übrigen Beteiligten gab es Konsequenzen: "Das Fehlverhalten der vier Gefangenen hatte zur Folge, dass alle aus dem offenen Vollzug abgelöst und ihre Berechtigungen für vollzugsöffnende Maßnahmen wie unbegleitete Ausgänge widerrufen wurden", erklärte das Justizministerium. "Zudem hat die JVA Strafanzeige wegen Gefangenenbefreiung gegen die beteiligten Gefangenen gestellt."
Ministerium: Prüfen genau, wer in offenen Vollzug kommt
Der offene Vollzug der JVA Gießen habe weder eine Mauer noch vergitterte Fenster. "Die Gefangenen, die dort untergebracht sind, werden auf die Entlassung vorbereitet und gehen in der Regel einer Arbeit außerhalb der JVA nach", hieß es weiter.
Im hessischen Justizvollzug werde sehr genau geprüft, ob ein Gefangener für den offenen Vollzug geeignet sei. "In Hessen kommt es daher selten zu Entweichungen aus dem offenen Vollzug - in den letzten zehn Jahren gab es drei Fälle", ergänzte das Ministerium.
"Infolge des aktuellen Vorkommnisses hat der Leiter der JVA-Gießen angeordnet, dass die Kontrollen im offenen Vollzug verstärkt werden", hieß es ergänzend. Im Ländervergleich sei die Quote der Häftlinge im offenen Vollzug in Hessen niedrig.
Quelle: ntv.de, gri/dpa