Panorama

Vergewaltigung im Schwimmbad? Haftbefehl gegen zwei Flüchtlinge erlassen

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Im Arriba-Bad in Norderstedt ist es an der Rutsche schon häufiger zu sexuellen Übergriffen gekommen.

(Foto: imago/Lars Berg)

Zwei Flüchtlinge sollen in einem Spaßbad in Norddeutschland zwei junge Frauen sexuell genötigt haben. Die Polizei nimmt die beiden Afghanen fest, auch das Amtsgericht Norderstedt reagiert.

Das Amtsgericht Norderstedt hat gegen zwei Flüchtlinge Haftbefehl wegen des Verdachts der Vergewaltigung erlassen. Die beiden Afghanen im Alter von 14 und 34 Jahren sollen in einem Erlebnisbad in Norderstedt zwei junge Frauen sexuell genötigt haben. Wie die Polizei in einer Mitteilung erklärte, wurden die beiden Opfer im Alter von 14 und 18 Jahren an der Wasserrutsche von den Männern bedrängt.

Die Frauen wandten sich danach an das Sicherheitspersonal im Schwimmbad. Die Angestellten reagierten sofort: Sie hielten die Beschuldigten fest, bis die Polizei eintraf. Bei den Tätern handelt es sich um zwei Flüchtlinge aus Afghanistan. Die Männer im Alter von 14 und 34 Jahren wurden vorläufig festgenommen.

Wasserrutsche war mehrfach Tatort

An der Wasserrutsche war es schon häufiger zu ähnlichen Straftaten gekommen, berichtet das "Hamburger Abendblatt". Vor zwei Jahren hatten junge Männer in einer dunklen Kurve der Rutsche eine Blockade aus Schwimmreifen errichtet und fünf Mädchen belästigt und begrapscht. Die Opfer waren damals 15 und 17 Jahre alt. Auch damals schritt der Sicherheitsdienst des Schwimmbads ein und übergab die Täter der Polizei. 2010 hatte es einen ähnlichen Vorfall gegeben: Damals wurde ein 39-jähriger Afghane zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt.

Die Rutsche wird - wie andere Teile des Schwimmbads auch - mit Kameras überwacht. Der Betriebsleiter des Schwimmbads Stefan Mölck sagte dem "Hamburger Abendblatt": "Wir können nicht alle Bereiche ständig überwachen." Sobald ein Vorfall gemeldet werde, schreite das Personal ein. Dann werde sofort die Polizei gerufen. Diese Praxis habe sich bislang immer bewährt.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Antrag auf Haftbefehl damit begründet, dass bei den Männern Flucht- und Wiederholungsgefahr bestehe.

Quelle: ntv.de, kpi

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