Panorama

Gerichtsurteil in BraunschweigHakenkreuz auf Facebook ist grundsätzlich strafbar

18.10.2022, 14:57 Uhr
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Durchgestrichen geht, aber normale Hakenkreuze sind unabhängig vom Zusammenhang auf Facebook strafbar. (Foto: picture alliance/dpa)

Das Oberlandesgericht in Braunschweig kassiert ein Urteil aus Göttingen und macht klar: Auf Facebook ist das Posten eines Hakenkreuzes immer strafbar, der Zusammenhang spielt dabei keine Rolle. Ziel sei die Verbannung der Kennzeichen aus dem öffentlichen Leben.

Ein Hakenkreuz in einem Facebook-Post ist einem Urteil zufolge auch dann strafbar, wenn damit insgesamt keine Unterstützung der NS-Ideologie zum Ausdruck kommt. Das Verbot der Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen solle diese aus dem politischen Leben verbannen, betonte das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig in einem Urteil.

Die Angeklagte hatte auf ihrem privaten Account bei Facebook ein Muster eines "EU-Gesundheitspasses" mit negativem Corona-Test gepostet. Daneben stellte sie die Abbildung eines Gesundheitspasses aus der NS-Zeit, versehen mit einem Hakenkreuz. Dazu schrieb sie: "Die Geschichte wiederholt sich, das Drehbuch wird immer billiger."

Das Landgericht Göttingen sprach die Frau von dem Vorwurf der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen frei. Strafbar sei dies nur, wenn damit eine Identifikation mit den Zielen des Nationalsozialismus zum Ausdruck komme. Dies sei hier nicht der Fall, im Vordergrund stehe die Kritik an der Gesundheitspolitik.

Landgericht muss erneut entscheiden

Dieses Urteil hob das OLG Braunschweig nun auf und verwies den Streit zur weiteren Klärung an das Landgericht Göttingen zurück. Zur Begründung verwies das OLG auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu dem Verbot der Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Danach habe die Strafnorm das Ziel, "das Kennzeichen aus dem politischen Leben zu verbannen und zu tabuisieren".

Damit sei eine Straflosigkeit in der Regel nicht vereinbar, betonten die Braunschweiger Richter. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe habe eine Straflosigkeit nur dann angenommen, wenn ein durchgestrichenes oder zerstörtes Kennzeichen verwendet wurde, um gerade eine Distanzierung deutlich zu machen. Eine solche Distanzierung sei hier dem Facebook-Post nicht zu entnehmen.

Quelle: ntv.de, als/AFP

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