Sieben Menschenleben ausgelöscht Höchststrafe für Unfallfahrer von Bad Langensalza
16.02.2024, 15:44 Uhr Artikel anhören
Die Menschen in dem entgegenkommenden Auto hatten keine Chance.
(Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild)
Bei einem schweren Autounfall in Thüringen sterben im April 2023 sieben Menschen. Fünf von ihnen waren noch nicht einmal 20 Jahre alt. Der Unfallverursacher war viel zu schnell und betrunken, er wird nun verurteilt.
Zu vier Jahren Gesamtfreiheitsstrafen ist der Angeklagte im Prozess um einen Autounfall mit sieben Toten in Thüringen verurteilt worden. Der 35-Jährige habe sich unter anderem in Tateinheit der fahrlässigen Tötung in sieben Fällen und der Körperverletzung in zwei Fällen schuldig gemacht. Zudem sei er ohne Führerschein gefahren und habe den Straßenverkehr gefährdet, hieß es im Urteil, das jetzt am Amtsgericht Mühlhausen fiel. Damit wurde das für das Gericht in der Sache höchstmögliche Strafmaß gesprochen.
Das Schöffengericht sah es als erwiesen an, dass der 35-Jährige Anfang April vergangenen Jahres auf einer Umgehungsstraße bei Bad Langensalza betrunken und zu schnell unterwegs gewesen war. Der zu dem Zeitpunkt seit Jahren führerscheinlose Mann soll mit seinem Wagen im Gegenverkehr mit einem Auto zusammengestoßen sein, in dem fünf 19-Jährige saßen.
Mit diesem Wagen stieß wiederum ein dahinter fahrendes Auto zusammen. Diese beiden Fahrzeuge gingen nach den Kollisionen in Flammen auf. Ein durch den Unfall beschädigter Benzintank könnte zu dem schnellen Brand geführt haben, sagte ein Gutachter vor Gericht.
Keine Strafe bringt die Menschen zurück
Alle 19-Jährigen starben. Auch der 60 Jahre alte Fahrer des nachfolgenden Autos starb, seine damals 73 Jahre alte Beifahrerin konnte sich schwer verletzt aus dem brennenden Wagen retten. Ein 44 Jahre alter Mitfahrer im Auto des Angeklagten kam ebenfalls ums Leben, ein Beifahrer wurde schwer verletzt. Auch der Angeklagte selbst schwebte einige Zeit in Lebensgefahr.
"Keine Strafe, egal, wie hoch sie ist, ob sie akzeptiert wird oder nicht, bringt die Kinder wieder, bringt keinen wieder. Und das ist das ganz Traurige", sagte der Vorsitzende Richter Rüdiger Richel nach der Urteilsverkündung. Der Angeklagte hatte bereits zu Verhandlungsbeginn die Vorwürfe gegen ihn in vollem Umfang eingeräumt. Allerdings hatte er über seinen Verteidiger erklären lassen, dass er sich an den Tattag nicht mehr erinnern könne, seine Schuld aber nach Sichtung der Unterlagen anerkenne.
Mit einem von der Rechtsmedizin rekonstruierten Blutalkoholwert von mindestens 1,3 Promille sei er absolut fahruntüchtig gewesen, hatte die Staatsanwaltschaft in ihren Plädoyers beton. Der Unfall wäre nach Darstellung eines Sachverständigen vor Gericht vermeidbar gewesen, wenn der Angeklagte langsamer gefahren wäre. Die Fahrerlaubnis hatte der Mann 2018 verloren. Diese sei ihm entzogen worden, weil er betrunken Fahrrad gefahren sei, sagte der Angeklagte vor Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: ntv.de, sba/dpa