Panorama

Verdurstetes jesidisches Mädchen IS-Rückkehrerin muss 14 Jahre in Haft

00:00
Diese Audioversion wurde künstlich generiert. Mehr Infos
Jennifer W. wurde wegen Versklavung mit Todesfolge zu 14 Jahren Haft verurteilt.

Jennifer W. wurde wegen Versklavung mit Todesfolge zu 14 Jahren Haft verurteilt.

(Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS)

Im Herbst 2023 wird die Haftstrafe gegen IS-Anhängerin Jennifer W. wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit erhöht. Die Angeklagte legt daraufhin Revision ein. Das oberste deutsche Gericht lehnt diese endgültig ab.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision von der IS-Rückkehrerin Jennifer W. verworfen. Somit ist die 14-jährige Haftstrafe wegen des Todes eines jesidischen Mädchens rechtskräftig, erklärte das Gericht in Karlsruhe.

Die Frau aus Lohne in Niedersachsen hatte in ihrem Prozess vor dem Oberlandesgericht München (OLG) gestanden, im Sommer 2015 in ihrem Haus im Irak zugesehen zu haben, wie ein von ihr und ihrem damaligen Ehemann versklavtes Mädchen starb. Der Mann hatte das Kind, das mit seiner Mutter von der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) gefangen genommen worden war, in praller Mittagssonne angekettet, um es zu bestrafen.

Das OLG München hatte die 32-Jährige im vergangenen August wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit sowie wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu 14 Jahren Haft verurteilt. Die Richter lasteten ihr unter anderem Versklavung mit Todesfolge an und warfen ihr vor, aus Menschenverachtung gehandelt zu haben.

Bundesanwaltschaft: Zehn Jahre Haft zu gering

Mehr zum Thema

Nach einer Revision musste das OLG jedoch erneut über das Strafmaß befinden. Zunächst war die Frau im Oktober 2021 zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Der BGH hatte dieses Urteil aber auf Revision der Bundesanwaltschaft weitgehend aufgehoben. Diese hatte erfolgreich argumentiert, dass menschenverachtende Beweggründe der Anklagten nicht berücksichtigt worden seien. Eine Revision der Angeklagten hatte der BGH hingegen schon damals verworfen.

Die in Deutschland geborene und zum Islam konvertierte Frau war laut Gericht nicht eingeschritten, als ihr damaliger Mann die Fünfjährige bei starker Hitze in der prallen Sonne an das im Hof seines Hauses befindliche Außengitter eines Fensters band. Die Angeklagte unternahm laut Urteil nichts, auch als sie die Lebensgefahr für das Kind erkannte. Ihr Mann hatte dann zudem der weinenden Mutter eine Pistole an den Kopf gehalten und gedroht, sie zu erschießen, wenn sie damit nicht aufhöre.

Quelle: ntv.de, gri/dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen