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CSU wagt den KompromissKinder vor Gericht? "Ein hilfloser Versuch der eierlegenden Wollmilchsau"

17.01.2026, 09:05 Uhr
imageVon Sarah Platz
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Die Gewaltkriminalität von Kindern ist laut PKS deutlich gestiegen. (Foto: picture alliance / imageBROKER)

Die CSU will künftig auch Kinder, die gegen das Gesetz verstoßen, auf der Anklagebank sehen. In einem "Verantwortungsverfahren" sollen sie die Tat aufarbeiten. Der Vorstoß könnte für Annäherung in einer jahrzehntelangen Debatte sorgen. Am Problem schramme er jedoch vorbei, betont eine Expertin.

Kaum eine juristische Debatte wurde so oft geführt und hat so wenig bewegt. Schon Ende der 1990er Jahre war am Fall "Mehmet" eine Diskussion um eine Absenkung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre entbrannt. Der damalige Teenager hatte bereits vor seinem 14. Geburtstag mehr als 60 Straftaten auf dem Kerbholz. Rund zehn Jahre später bestimmte der ehemalige hessische Ministerpräsident Roland Koch die Schlagzeilen, als er wegen der "sehr aggressiven Kriminalität" einiger Kinder auf ein Strafrecht für unter 14-Jährige pochte. Und nach dem Mord an Luise aus Freudenberg 2023 durch zwei 12- und 13-Jährige waren es vor allem Vertreter aus Polizei und Union, die eine starre Altersgrenze von 14 Jahren für die Anklagebank infrage stellten.

Kurzum: Forderungen nach der harten Hand des Staates für die Jüngsten der Gesellschaft gibt es seit Jahrzehnten. Getrieben durch besonders brutale, besonders öffentlichkeitswirksame Taten, in die Kinder verwickelt sind, werden die Rufe in regelmäßigen Abständen lauter. Kritik und Populismus-Vorwürfe folgen ebenso zuverlässig. Eine festgefahrene Debatte, die bisher zu nichts führte: Die Strafunmündigkeit von 14 Jahren bleibt seit 1923 - mit kurzer Ausnahme im Nationalsozialismus - unangetastet.

Vor diesem Hintergrund könnte ein Vorstoß der CSU nun erstmals für Annäherung sorgen. Auf ihrer Klausurtagung in Kloster Seeon forderten die Abgeordneten ein gerichtliches "Verantwortungsverfahren" für unter 14-Jährige. Die Idee: Gericht und Staatsanwaltschaft arbeiten das Tatgeschehen gemeinsam mit den Kindern im Beisein der Eltern auf. Das Jugendamt soll eng in den Prozess eingebunden werden. Von einer Jugendstrafe ist zunächst nicht explizit die Rede. Stattdessen sollen vom Gericht angeordnete "Erziehungsmaßnahmen" am Ende eines solchen Verfahrens stehen. Was klingt wie eine Art Strafverfahren light, setzt trotzdem voraus, dass das Jugendstrafrecht künftig bereits ab zwölf Jahren angewendet würde.

Wie mit "Systemsprengern" umgehen?

Die CSU rechtfertigt ihre Forderung nach einer Reform mit einem "besorgniserregenden" Anstieg der Kriminalität bei Kindern unter 14 Jahren. Tatsächlich verzeichnete die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2024 mehr als 100.000 tatverdächtige Kinder. Vor der Pandemie bewegte sich diese Zahl um die 70.000. Auffällig ist dabei vor allem die steigende Brutalität: Gewaltdelikte von Kindern nahmen 2024 um mehr als elf Prozent zu. Dunkelfeldstudien belegen diesen Trend. Allerdings stieg die Gewaltneigung laut den Daten auch in anderen Altersgruppen. In absoluten Zahlen geht es um bundesweit 13.700 Kinder, denen 2024 Körperverletzung oder andere Gewalttaten vorgeworfen wurden.

"Zunächst einmal muss man feststellen: Wir haben kein akutes Problem mit Kinder- und Jugendkriminalität", ordnet der Kriminologe Alexander Baur im Gespräch mit ntv.de ein. Dass junge Menschen Grenzen überschreiten und auch Gesetze verletzen, "ist Teil der Persönlichkeitsreifung und war schon immer so". Meist handle es sich eher um wenig schwerwiegende Taten. Auf die müsse man zwar reagieren, allerdings nicht zwingend mit Strafrecht und Gerichtsverfahren. Die Regel laute, so Baur: "Kein Alarmismus, aber genau hinschauen, wo Dinge nicht gut laufen."

Denn es gebe durchaus Stellschrauben, an denen nachjustiert werden könne. Die Debatte betreffe besonders schwere Straftaten, vor allem aber eine kleine Gruppe hochbelasteter Kinder, die früh und wiederholt auffallen. "Auf diese oft als Intensivtäter oder auch wenig glücklich als 'Systemsprenger' bekannten Kinder reagieren unsere bestehenden Strukturen möglicherweise nicht immer optimal", erklärt Baur.

Kompromiss, "aber ein schlechter"

Er kann dem Vorstoß der CSU daher durchaus etwas abgewinnen. "Der Vorschlag ist vor allem deshalb erfrischend, weil er die Perspektive auf rechtspolitische Handlungsoptionen öffnet." Es gehe nicht primär um eine einfache Absenkung der Strafmündigkeit, sondern darum, ein "gestuftes Präventions- und Bewältigungssystem" aufzubauen. Möglicherweise hat die CSU also aus der bisherigen - jahrzehntelangen - Debatte gelernt, wie Baur deutlich macht. "Bisher ging es fast immer sofort um die Vorstellung, Kinder ins Gefängnis zu stecken." Dies sei "schlicht der falsche Ansatz". Denn auch wenn der deutsche Jugendstrafvollzug im internationalen Vergleich gut aufgestellt sei - "ein guter Ort für junge Menschen ist er trotzdem nicht". Eigentlich gehe es gerade darum, den Jugendstrafvollzug durch frühe Intervention zu vermeiden.

Populismus-Vorwürfe gegenüber dem CSU-Vorstoß verwundern den Kriminologen vor diesem Hintergrund. Immerhin sei es ein erster Vorschlag, über den man rechtspolitisch sinnvoll streiten könne. "Wenn man so will, eine vermittelnde Linie", deutet Baur die Chance auf einen Kompromiss in der Debatte an.

"Allerdings ein ausgesprochen schlechter", entgegnet die Präsidentin der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Gerichtshilfen, Theresia Höynck, im Gespräch mit ntv.de. "Das, was die CSU vorschlägt, wirkt wie der hilflose Versuch einer eierlegenden Wollmilchsau. Ein bisschen Strafrecht, ein bisschen Pädagogik, ein bisschen alles." Höynck erklärt: "Kinder sollen eine Art abgeändertes Strafverfahren erhalten, inklusive Beweiserhebung und Zwangsmaßnahmen - aber offenbar ohne Jugendstrafe und Untersuchungshaft. Was aber, wenn das Kind oder die Eltern nicht vor Gericht erscheinen? Oder nicht kooperieren?"

Viele offene Fragen - und ein rechtliches Problem

Wie undurchdacht das Vorhaben sei, falle an etlichen weiteren Punkten auf: Kommt nun künftig jede Zwölfjährige, die einen Lippenstift klaut, auf die Anklagebank? Und wenn nicht: Wo zieht man die Grenze? Wie unterscheiden sich die geforderten “Erziehungsmaßnahmen” von den Maßnahmen, die den Behörden schon jetzt zur Verfügung stehen, wenn Kinder auf die schiefe Bahn geraten? Der Entwurf der CSU liefert hierzu bisher tatsächlich keine Antworten.

"Law and Order beginnt mit klaren Regeln für alle", heißt es stattdessen in dem Beschlussentwurf. Hierfür auch bei den Jüngsten auf die Mittel des Strafrechts zu setzen, könnte allerdings auch grundsätzlich bedenklich sein. In Deutschland setzt die Schuld eines Angeklagten voraus, dass dieser das Unrecht seiner Tat erkennen, die Folgen vollumfänglich erfassen und vor allem dementsprechend handeln konnte. "Diese Fähigkeit bildet sich erst im jugendlichen Alter langsam aus", sagt Höynck. "Daran hat sich in den letzten Jahrzehnten nichts geändert, auch wenn Kinder heute äußerlich so wirken mögen."

Man wisse außerdem, dass die Nachteile eines Strafverfahrens Kinder und Jugendliche besonders stark treffen, fährt die Professorin für Kinder- und Jugendrecht fort. "Und wir wissen auch, dass verhaltensauffällige, möglicherweise gewalttätige Kinder mit anderen Mitteln viel besser zu erreichen sind." Höynck spricht einen Punkt an, der in der Debatte um die Strafmündigkeit oft untergeht: Sowohl die Kinder- und Jugendhilfe als auch Familiengerichte haben bereits einen großen Werkzeugkoffer, um auf rechtswidriges Verhalten von Kindern zu reagieren - auch mit Nachdruck. Neben Anti-Gewalt-Kursen und Sozialtraining können Familiengerichte Eltern etwa das Sorgerecht entziehen oder die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung anordnen.

"Eigenartiger" Zeitpunkt für Vorstoß

"Worauf ich hinaus will, ist", so Höynck, "dass es doch nicht darum geht, einen politischen Kompromiss zwischen den Parteien zu erreichen". Wer wirklich an einem Kompromiss in der Sache und vor allem einer Lösung interessiert sei, "der setzt da an, wo die Ursachen für schwere Entwicklungskrisen von Kindern liegen". Risikofaktoren wie überforderte oder gewalttätige Eltern, schlecht ausgestattete Schulen und mangelnde Schulsozialarbeit seien längst bekannt. Ebenso die "massive Überlastung und der Fachkräftemangel" in der Jugendhilfe sowie die " katastrophale Versorgungslage bei psychischen Erkrankungen".

Das sieht Baur ähnlich. Am Ende sei es zwar, so findet der Kriminologe, "egal, wie die Maßnahmen rechtlich organisiert sind". Es müssten jedoch deutlich mehr Ressourcen in das therapeutische Angebot, die Jugendhilfe und am Ende auch in den Jugendstrafvollzug gesteckt werden.

Der Vorschlag der CSU sieht das bisher nicht vor. Ein echter Kompromiss beim Thema Strafmündigkeit und im Umgang mit kriminellen Kindern rückt damit in die Ferne, die jahrzehntelange Debatte dürfte weiter in regelmäßigen Abständen auflodern und abkühlen.

Auch weil die Koalitionspartner einer Reform im Jugendstrafrecht kaum zu diesem Zeitpunkt zustimmen dürften. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, zunächst eine Studie über Ursachen und rechtliche Handlungsoptionen durchzuführen. Bis Ergebnisse, geschweige denn entsprechende gesetzgeberische Reaktionen darauf vorliegen, dürfte es allerdings noch dauern. Die Forschung befinde sich gerade erst in den Anfängen der regierungsinternen Planung, teilt das Bundesjustizministerium auf Anfrage von ntv.de mit. "Ich habe die Befürchtung, dass die angekündigte Studie in dieser Legislatur wieder nicht zu den Prioritäten gehört. Die Debatte über die rechtlichen Folgen dieser Studie jetzt schon zu führen, kann ich deshalb politisch ein Stück weit nachvollziehen, in der Sache finde ich das aber sehr bedauerlich" , betont Baur.

Quelle: ntv.de

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