Gewalt "besorgniserregend"CSU will Jugendstrafrecht schon ab zwölf Jahren anwenden

Bisher müssen straffällig gewordene Kinder unter 14 Jahren nicht vor Gericht. Die CSU im Bundestag will Richtern mehr Spielraum geben, verpflichtende Erziehungsmaßnahmen anzuordnen. Das Positionspapier sieht zudem härtere Strafen bei Messerangriffen und Gruppenvergewaltigungen vor.
Bisher strafunmündige Kinder sollen sich nach einem Papier der CSU im Bundestag nach Straftaten künftig schon vor Gericht verantworten müssen. Das sieht ein Beschlussentwurf vor, über den die Abgeordneten bei ihrer Klausurtagung im Kloster Seeon entscheiden sollen, berichtete die Mediengruppe Bayern. Das Jugendstrafrecht solle künftig schon ab zwölf Jahren angewendet werden können.
Der Entwurf fordert ein gerichtliches "Verantwortungsverfahren" für strafunmündige Kinder. Bislang müssen Täter unter 14 Jahren nicht vor Gericht, sie werden als strafunmündig betrachtet. Der Juristen-Arbeitskreis der CSU hatte vorgeschlagen, für strafunmündige Täter das Tatgeschehen unter Anwesenheit der erziehungsberechtigten Eltern und der Kinder von Staatsanwaltschaft und Jugendgericht aufzuarbeiten. Das Gericht solle dann Erziehungsmaßnahmen nach klaren rechtlichen und bundeseinheitlichen Maßstäben anordnen können.
Das CSU-Positionspapier sieht zudem Strafverschärfungen bei Messerangriffen, beim Einsatz von K.-o.-Tropfen und bei Gruppenvergewaltigungen vor.
Im Beschlussentwurf für Seeon heißt es: "Der Anstieg der Gewaltkriminalität bei Kindern unter 14 Jahren ist besorgniserregend." Auch würden immer mehr strafunmündige Minderjährige als Drogendealer eingesetzt. "Darum wollen wir das gerichtliche Verantwortungsverfahren für kriminelle strafunmündige Kinder einführen", so das CSU-Positionspapier.
Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, vor gesetzlichen Neuregelungen beim Jugendstrafrecht zunächst eine Studie zu den Ursachen der gestiegenen Kinder- und Jugendgewalt in Auftrag zu geben.