Versuchter Mord in neun Fällen Lebenslang für Vater und Sohn nach Explosion in Eschweiler
16.01.2024, 17:39 Uhr Artikel anhören
Einer der beiden Angeklagten (r) spricht mit seinem Anwalt. Sechs Wochen nach Beginn des Prozesses hat das Landgericht geurteilt.
(Foto: picture alliance/dpa)
Eine heftige Explosion erschüttert vor zehn Monaten die Fußgängerzone von Eschweiler. Zerstört werden ein Modegeschäft und ein Mehrfamilienhaus. Vier Anwohner werden schwer verletzt. Das Landgericht sieht es als erwiesen an, dass die zwei Betreiber die Detonation geplant und ausgelöst haben.
Nach einer schweren Explosion in einem Modegeschäft in Eschweiler hat das Landgericht Aachen die beiden Betreiber zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Der Vater und sein 22 Jahre alter Sohn wurden unter anderem des versuchten Mordes in neun Fällen für schuldig befunden. Sie hätten die Explosion in dem unrentablen Geschäft ausgelöst, um die Versicherungssumme zu kassieren. Das Leben von zwei Familien sei dadurch zerstört worden, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung.
Die mit Benzin und Diesel ausgelöste Detonation und der schwere Brand hatte am 30. März 2023 einen Millionenschaden angerichtet und mehrere Anwohner verletzt. Verwüstet wurden der Laden und das Mehrfamilienhaus in der Fußgängerzone. Vier Menschen, darunter ein sechs Wochen altes Baby, wurden teils lebensgefährlich verletzt. Im Prozess hatten zahlreiche Zeugen ausgesagt.
Der 22-jährige Deutsche hatte über seinen Verteidiger zugegeben, dass er Benzin und Diesel in dem Laden ausgeschüttet hatte. Er habe den Treibstoff aber nicht angezündet. Sein Verteidiger sprach sich für eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten aus. Der 56 Jahre alte Angeklagte hatte am ersten Prozesstag eine Beteiligung an der Tat bestritten und gesagt, er sei unschuldig. Über seinen Sohn sagte er, dieser sei ein Zocker, nehme Drogen und habe schlechte Freunde. Der Deutsch-Iraker erklärte, er habe den Mietvertrag für das Geschäft unterschrieben, sich aus den Einnahmen Geld für Überweisungen geben lassen und mitgeholfen, aber keinen Schlüssel gehabt. Sein Anwalt plädierte auf Freispruch.
Die Staatsanwaltschaft forderte eine lebenslange Freiheitsstrafe für die beiden Betreiber. Zudem beantragte sie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Die Verteidiger der Angeklagten blieben in ihren Plädoyers dagegen deutlich unter dieser Forderung.
Quelle: ntv.de, gut/dpa