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Freiheitsstrafe statt LebenslangMann zündete Frau an - Gericht sieht keine Tötungsabsicht 

28.01.2026, 17:26 Uhr
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Das Gericht sah es als erwiesen an, dass es in der Vergangenheit schon zu Gewalt und lautem Streit in der Beziehung gekommen war. (Foto: picture alliance/dpa)

Immer wieder misshandelt und quält ein 45-Jähriger seine Partnerin in Sachsen-Anhalt. Bei einem Streit übergießt er sie nach Ansicht des Gerichts mit Spiritus und zündet sie an - die Frau stirbt. Der Staatsanwalt fordert lebenslange Haft, doch der Richter ist überzeugt: Der Mann habe die Frau nicht töten wollen.

Am Landgericht in Halle (Saale) ist ein Mann zu einer jahrelangen Haftstrafe verurteilt worden, weil er seine Lebensgefährtin angezündet hat. "Das Ergebnis der Handlung, für die Sie verantwortlich sind, ist endgültig", betonte der Vorsitzende Richter. Der 45-Jährige wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Er habe nicht die Absicht gehabt, die Frau zu töten, betonte der Richter.

Gegen das Urteil kann binnen einer Woche Revision eingelegt werden. Der Mann aus Polen bestritt die Vorwürfe gegen ihn. Er spricht kaum Deutsch und äußerte sich zu Beginn des Prozesses über seinen Verteidiger zu dem Vorfall.

Während eines Streits im August vergangenen Jahres soll der Pole seine damals 47 Jahre alte ebenfalls polnische Partnerin in der gemeinsamen Wohnung in Weißenfels im Süden Sachsen-Anhalts mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen und angezündet haben, um sie langsam und qualvoll zu töten, hatte es in der Anklage geheißen.

Von den Folgen seiner Tat "überrascht"

Das Gericht sah es nun als erwiesen an, dass der Mann seine Partnerin "in der körperlichen Unversehrtheit" verletzen wollte, sagte der Richter. Er sei verantwortlich für den Tod der Frau, der "völlig sinnlos" ist. Nachdem er die Frau mit der Flüssigkeit übergossen und angezündet hatte, sei er von den Folgen seiner Handlung allerdings überrascht gewesen.

Erwiesen worden sei auch, dass es in der Vergangenheit schon zu Gewalt und lautem Streit in der Beziehung gekommen war, hieß es. Etwa habe der Mann seine Macht demonstrieren wollen, indem er den Kopf der Frau mehrfach unter Wasser drückte, bis sie Luftnot bekam. Die 47-Jährige habe sich vor ihrem Tod bei Bekannten darüber informiert, wie sie unter anderem ein Kontaktverbot erwirken kann. Sie wollte demnach aus Weißenfels wegziehen und sich von dem nun Verurteilten trennen.

Der Staatsanwalt sprach sich nach mehreren Verhandlungstagen für eine lebenslange Freiheitsstrafe aus. Er sei davon überzeugt: Der Angeklagte habe seine Lebensgefährtin mit Spiritus übergossen und angezündet. "Das war kein Unfall", sagte er. Es bestehe kein Zweifel daran, dass der Angeklagte die Frau, "die er vielleicht einmal geliebt hat", ermordet hat.

Der Angeklagte habe seine Partnerin "abstrafen" wollen - "dafür, dass sie ihn verlassen wollte", sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Dem 45-Jährigen sei egal gewesen, ob sie durch das Anzünden stirbt oder schwer gezeichnet überlebt.

Angeklagter: Frau zündete sich selbst an

Der Verteidiger des Angeklagten plädierte hingegen für einen Freispruch seines Mandanten. Es sei nicht anzunehmen, dass der Mann seine Partnerin töten wollte. Außerdem habe im Laufe des Prozesses nicht widerlegt werden können, dass sich der Vorfall so ereignet hat, wie der Angeklagte es zu Prozessbeginn geschildert hatte.

Er hatte angegeben, am Tag des Vorfalls mit seiner Partnerin morgens aufgestanden zu sein, anschließend seien sie unter anderem einkaufen gewesen und hätten Besuch gehabt. Im Laufe des Tages habe er immer wieder Alkohol getrunken und sich am Abend "betrunken gefühlt". Nach Angaben seines Verteidigers ist der Angeklagte alkoholabhängig. Außerdem gebe es bei ihm Anzeichen für eine Psychopathie.

Am späten Abend, nachdem der Besuch gegangen sei, hätten er und seine Partnerin weiter Alkohol getrunken. Im Laufe des Abends sei die Frau versehentlich von ihm mit einer brennbaren Flüssigkeit, vermutlich purem Alkohol, übergossen worden, als er einen Tisch habe abräumen und damit saubermachen wollen. Kurz danach habe die Frau eine Zigarette rauchen wollen und sich dabei selbst angezündet.

Die 47-Jährige war Angaben des Gerichts zufolge einige Tage nach dem Vorfall im Krankenhaus gestorben. Sie hatte schwere Verbrennungen erlitten, vor allem im Gesicht. Während einer Operation habe sie einen Schock erlitten.

Der Angeklagte wurde noch im August festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Während des Prozesses sagte er auch aus, dass er seit ungefähr neun Jahren mit seiner Lebensgefährtin zusammen gewesen sei. Sie hätten sich bei der Arbeit in einem großen Fleischverarbeitungsbetrieb kennengelernt. Seine Partnerin habe Kinder und einen Ehemann in Polen gehabt, die sie regelmäßig besucht habe. Der Angeklagte hat eigenen Angaben nach ebenfalls ein Kind.

Quelle: ntv.de, uzh/dpa

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