Panorama

Getötete Fünfjährige in Berlin Haftbefehl gegen 19-jährigen Babysitter erlassen

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Die Polizei konnte den mutmaßlichen Täter nahe des Parks, in dem die Leiche gefunden wurde, festnehmen.

Die Polizei konnte den mutmaßlichen Täter nahe des Parks, in dem die Leiche gefunden wurde, festnehmen.

(Foto: picture alliance/dpa)

Im Berliner Stadtteil Pankow wird die Leiche einer Fünfjährigen gefunden. Die Ermittlungen verlaufen zügig: Noch am selben Abend wird ein Freund der Familie festgenommen. Nun kommt der 19-Jährige wegen des Verdachts auf Totschlag in Untersuchungshaft.

Nach dem Fund der Leiche eines fünfjährigen Mädchens in einem Berliner Park ist gegen den Tatverdächtigen Haftbefehl wegen des Verdachts auf Totschlag erlassen worden. Dies teilte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin am Abend mit. Demnach wurde der 19-Jährige, der am Dienstag am Rand des Parks festgenommen wurde, am heutigen Mittwoch dem Haftrichter vorgeführt.

Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft weitere Details des Falls bekannt gegeben. Bei dem Tatverdächtigen handle es sich um einen Bekannten der Familie des Mädchens, sagte eine Sprecherin. Demnach hatte er am Dienstag als Babysitter die Fünfjährige und deren Geschwister auf einem Spielplatz in der Nähe des Bürgerparks in Berlin-Pankow betreut. Die Leiche des Mädchens wurde später entdeckt.

Laut der Sprecherin sind die Mutter des 19-Jährigen und der getöteten Fünfjährigen befreundet. Der Beschuldigte habe schon mehrfach auf die vier Geschwister im Alter von einem bis fünf Jahren aufgepasst - so auch am Dienstag, als er mit den vier Kindern auf dem Spielplatz war. Währenddessen habe er sich mit der Fünfjährigen entfernt, als diese zur Toilette musste. Zurück kam er demnach ohne das Mädchen.

Die Fünfjährige wurde zunächst als vermisst gemeldet. Eine Passantin fand sie dann um etwa 17.40 Uhr leblos und mit Verletzungen in einem Gebüsch. Nach dem Fund des Mädchens wurde noch versucht, es zu reanimieren, jedoch erfolglos. Laut Angaben der Staatsanwaltschaft erlitt das Mädchen mindestens eine Schnittverletzung durch ein Messer. Weitere Erkenntnisse müsse eine Obduktion erbringen.

(Dieser Artikel wurde am Mittwoch, 22. Februar 2023 erstmals veröffentlicht.)

Quelle: ntv.de, spl/AFP

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