Panorama

Frauen heimlich gefilmtPariser Justiz geht gegen Aufnahmen mit Smart Glasses vor

23.09.2026, 06:42 Uhr
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Neben dem Brillenglas findet sich die Kamera. (Foto: picture alliance / M.i.S.)

Mit Kameras ausgestattete Smart Glasses werden für heimliche Aufnahmen von Frauen verwendet. Die Justiz in Frankreich sieht einen "zunehmenden Trend" zu solchen Aktionen in Online-Netzwerken. Nun leiten die Ermittler Verfahren ein.

Wegen heimlicher Filmaufnahmen von Frauen mit sogenannten Smart Glasses hat die französische Justiz Ermittlungen eingeleitet. Wie die Pariser Staatsanwaltschaft mitteilte, gingen bereits mehrere "Strafanzeigen wegen Verletzung der Privatsphäre im Zusammenhang mit der Nutzung von Smart Glasses" ein. Angaben zum Hersteller der Brillen machte die Staatsanwaltschaft nicht.

Smart Glasses werden von verschiedenen Brillenherstellern in Kooperation mit Technologiekonzernen wie Meta oder Google angeboten. Sie sind unter anderem mit Kameras ausgestattet und können sich mit dem Internet verbinden. Neben Fotos und Videos sind oft auch Livestreams möglich. Allein eine High-Tech-Brille des Facebook-Mutterkonzerns Meta und des Herstellers Ray-Ban verkaufte sich 2025 weltweit sieben Millionen Mal. Ihr Einsatz stößt jedoch auf erhebliche Datenschutzbedenken.

Die Pariser Staatsanwaltschaft sprach von einem "zunehmenden Trend" in den Online-Netzwerken, "bei dem Frauen auf der Straße mit Smart Glasses ohne ihre Zustimmung gefilmt und die Aufnahmen anschließend online veröffentlicht werden". Nach französischem Recht sei das eine Straftat, die mit bis zu zwei Jahren Haft und einer Geldstrafe von bis zu 45.000 Euro bestraft werden könne. In einigen Fällen seien auch Ermittlungen wegen sexueller Nötigung eingeleitet worden, wenn die Aufnahmen "mit nicht einvernehmlichen sexuellen Kontakten einhergehen".

In Deutschland hatte die Organisation HateAid Strafanzeige gegen die Facebook-Mutter Meta sowie mehrere Brillenhändler und -hersteller wegen des Verkaufs von Smart Glasses in Deutschland gestellt. "HateAid hält den Vertrieb der Meta-Smart-Glasses in Deutschland für strafbar", teilte die Organisation vor knapp zwei Wochen mit. Das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz verbiete es, "Geräte auf den Markt zu bringen, die als Alltagsgegenstand getarnt und dazu bestimmt sind, andere unbemerkt zu filmen oder abzuhören".

Die Bundesnetzagentur hatte vor zwei Jahren gewarnt, dass smarte Geräte mit eingebauten Kameras in Deutschland nicht erlaubt seien, "wenn sie unbemerkt Audio- oder Videoaufnahmen erstellen können und diese an andere Geräte übertragen". Das gelte auch für smarte Brillen, "wenn diese keine optischen Warnzeichen oder akustischen Signale abgeben, die auf das Fotografieren oder das Filmen hinweisen".

Quelle: ntv.de, lme/AFP

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