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Auch Diensträume durchsuchtRazzia bei Berliner Polizisten wegen Bestechlichkeit

23.02.2023, 10:35 Uhr (aktualisiert)
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Ein Konto eines Polizeiobermeisters ist im Fokus der Ermittlungen. (Foto: picture alliance/dpa)

Zwei Berliner Polizisten sollen Geschäftsinhaber vor anstehenden Kontrollen gewarnt haben. Vorwürfe von Bestechung bis hin zu Geldwäsche stehen im Raum. Bei einer Durchsuchung in der Hauptstadt mit 350 Einsatzkräften wurden 287.000 Euro beschlagnahmt, eine hohe Konto-Einzahlung wird noch untersucht.

Die Berliner Polizei hat Durchsuchungen bei zwei Beamten aus den eigenen Reihen vorgenommen, denen Bestechlichkeit und andere Straftaten vorgeworfen werden. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft gemeinsam mitteilten, wurden am heutigen Dienstag an insgesamt 41 Orten in der Hauptstadt Wohnräume sowie zwei Diensträume der Polizei durchsucht.

Die rund 350 Beamten beschlagnahmten mehrere digitale Datenträger und Mobilfunkgeräte. Zudem wurde Vermögen in Höhe von rund 287.000 Euro sichergestellt. Vorausgegangen waren der Aktion demnach umfangreiche Ermittlungen gegen die zwei Polizisten sowie sechs weitere Beschuldigte, insbesondere wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und Bestechung.

Darüber hinaus gibt es den Angaben zufolge auch "Verdachtsmomente" wegen unter anderem Strafvereitelung im Amt, Steuerhinterziehung und Geldwäsche. Die beschuldigten Beamten - ein Polizeikommissar und ein Polizeiobermeister - stehen im Verdacht, für die sechs mitbeschuldigten Geschäftsinhaber in ihrem Dienstbereich Daten im Polizeisystem abgefragt und sie vor anstehenden Kontrollen gewarnt zu haben. Der Polizeiobermeister soll zudem Ermittlungsverfahren eingeleitet haben, ohne die Verdachtsgrundlage, beispielsweise Hinweise von den mitbeschuldigten Geschäftsinhabern, zutreffend zu erfassen.

Auch die Herkunft von rund 249.000 Euro, die auf sein Konto eingezahlt wurden, soll nun anhand der bei den Durchsuchungen beschlagnahmten Datenträger und Unterlagen geklärt werden. Gegen die beiden Beamten würden - abhängig vom Ausgang des Ermittlungsverfahrens - disziplinarrechtliche Schritte eingeleitet, hieß es weiter.

(Dieser Artikel wurde am Dienstag, 21. Februar 2023 erstmals veröffentlicht.)

Quelle: ntv.de, ysc/AFP

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