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Extremismus in Zwickau Rechter Funktionär wegen "Hängt die Grünen"-Plakate verurteilt

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Vor der Verurteilung gab es ein langes Hin und Her im Amtsgericht Zwickau.

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Wegen Volksverhetzung muss ein Funktionär der rechtsextremen Splitterpartei "III. Weg" eine Geldstrafe zahlen. Dieser verbreitete zur Bundestagwahl 2021 Wahlplakate mit dem Slogan "Hängt die Grünen". Es ist der Abschluss eines umstrittenen Falls.

Wegen Wahlplakaten mit dem Slogan "Hängt die Grünen" hat das Amtsgericht Zwickau einen Funktionär der rechtsextremen Splitterpartei "III. Weg" der Volksverhetzung schuldig gesprochen. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von insgesamt 4800 Euro.

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Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Grün sei auch die Farbe des "III. Weges". Der Spruch lasse verschiedene Deutungen zu.

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Zwar werde im Wahlkampf auch mit harten Bandagen gestritten, sagte Richter Frank Hoffmann in der Urteilsbegründung. In diesem Fall sei aber klar eine Schmerzgrenze überschritten worden. Das hätten auch die vielen Reaktionen aus der Bevölkerung gezeigt. Ein Helfer des 38-Jährigen wurde ebenfalls zu einer Geldstrafe verurteilt, die aber niedriger ausfiel.

Für Wirbel hatten die Plakate auch gesorgt, weil sich die Justiz im Umgang mit ihnen uneins gezeigt hatte. So durften sie laut einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Chemnitz zunächst hängen bleiben, bis das Oberverwaltungsgericht nach einer Beschwerde anders entschied. Auch die Staatsanwaltschaft Zwickau lehnte zunächst Ermittlungen ab, so dass die Generalstaatsanwaltschaft intervenierte. Später wollte das Amtsgericht kein Hauptverfahren eröffnen. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft wiederum erfolgreich Beschwerde ein.

Aufruf zum Totschlag

Das Amtsgericht Zwickau folgte mit seinem Urteil nun dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die hatte im Prozess betont, dass der Schriftzug ganz klar auf die Partei "Bündnis 90/Die Grünen" zu verstehen sei. Er verletze deren Kandidaten und Mitglieder in ihrer Menschenwürde, mache sie öffentlich zu Freiwild und rufe zu Gewalt und Willkür auf.

Die Verteidigung hatte dagegen auf Freispruch plädiert und betont, dass Grün auch die Farbe des "III. Weges" sei und der Spruch verschiedene Deutungen zulasse. Auch sei mit Blick auf die in der Vergangenheit unterschiedlichen Einschätzungen der Justiz eine Strafbarkeit für die beiden Angeklagten nicht ersichtlich gewesen. Rechtsanwalt Andreas Wölfel kündigte auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen

Der "III. Weg" hatte im Sommer 2021 mit den Hetzplakaten in Sachsen und Bayern auf sich aufmerksam gemacht, so etwa im Vogtland und den Regionen Zwickau und Leipzig. Das Amtsgericht München hatte im Oktober in dieser Sache zwei Männer zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe sowie eine Geldstrafe verurteilt. Die Plakate wurden dabei als Volksverhetzung und Aufruf zum Totschlag gewertet.

Quelle: ntv.de, tkr/dpa

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