Facebook muss Meme löschen Renate Künast siegt im Streit um Falschzitat
25.01.2024, 14:43 Uhr Artikel anhören
Auch in der nächsten Instanz bekommt Renate Künast gegen Meta Recht. Die Grünen-Politikerin kämpft seit Jahren vor Gericht gegen den Konzern.
(Foto: picture alliance / NurPhoto)
Nachdem Renate Künast gegen Facebook bereits im Rechtsstreit um Hasspostings gesiegt hatte, erzielt die Grünen-Politikerin einen weiteren Erfolg gegen den Konzern. Laut dem Urteil des Landgerichts Frankfurt muss Meta eine Wort-Bild-Kombination mit einem Künast untergeschobenen Falschzitat sperren.
Die Bundestagsabgeordnete Renate Künast hat gegen den Facebook-Konzern Meta einen juristischen Erfolg im Streit um die Löschung von Falschzitaten im Internet errungen. Die Berufung von Meta wird hinsichtlich dieses Punktes zurückgewiesen, sagte der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt: "Wir teilen im Wesentlichen die Auffassung des Landgerichts."
Das Landgericht Frankfurt hatte in seinem Urteil festgestellt, dass die klagende Politikerin verlangen könne, dass eine bestimmte Wort-Bild-Kombination – ein sogenanntes Meme – mit einem ihr untergeschobenen Falschzitat auf dem sozialen Netzwerk gesperrt werde. Auch Varianten dieses Memes mit kerngleichem Inhalt müsse das Netzwerk ohne erneuten Hinweis auf die jeweilige Internetadresse löschen.
"Damit erhalten Betroffene viral gehender Verleumdungen endlich effektiven Rechtsschutz", sagte Künasts Rechtsanwalt Matthias Pilz nach der Urteilsverkündung. "Soziale Medien müssen Rechtsverletzungen umfassend löschen, wenn sie davon einmal in Kenntnis gesetzt wurden."
Zudem hatte das Landgericht Künast eine Geldentschädigung in Höhe von 10.000 Euro zugebilligt, dies wies das OLG in seiner Entscheidung mit Verweis auf die damals noch ungeklärte Rechtsfrage ab. Internetnutzer hatten auf Facebook ein Bild von Künast veröffentlicht, dem ein falsches Zitat zum Thema Integration beigefügt war: "Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher mal Türkisch lernen." Der Post wurde außerdem in verschiedenen Varianten veröffentlicht, etwa mit verändertem Layout und anderer Webadresse. Die OLG-Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: ntv.de, gut/dpa