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Angeklagter schweigt Staatsanwaltschaft fordert lange Haft im Stasi-Mordprozess

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In einer Woche will das Landgericht sein Urteil sprechen.

In einer Woche will das Landgericht sein Urteil sprechen.

(Foto: picture alliance/dpa)

Mit 80 Jahren kommt ein ehemaliger Mitarbeiter der Stasi in Berlin vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass es sich bei ihm um den Verantwortlichen für einen Mord im Jahr 1974 handelt. Die Anklage fordert jetzt eine Haftstrafe von zwölf Jahren.

Rund 50 Jahre nach einem tödlichen Schuss am damaligen DDR-Grenzübergang Bahnhof Friedrichstraße in Berlin hat die Staatsanwaltschaft zwölf Jahre Haft für einen Ex-Stasi-Mitarbeiter gefordert. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft haben sich die Vorwürfe der Anklage bestätigt. Der 80-Jährige aus Leipzig habe sich des heimtückischen Mordes schuldig gemacht. Das Landgericht Berlin will sein Urteil am 14. Oktober sprechen.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hat der damalige Oberleutnant am 29. März 1974 das 38 Jahre alte Opfer hinterrücks an dem belebtesten Grenzübergang zwischen Ost und West erschossen. Der Angeklagte habe zur Tatzeit einer Operativgruppe des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit angehört und sei mit der "Unschädlichmachung" des Polen beauftragt worden, nachdem dieser mit einer Bombendrohung seine Ausreise habe erzwingen wollen.

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Die Verteidigerin des deutschen Angeklagten forderte einen Freispruch. Es sei nicht erwiesen, dass ihr Mandant der Schütze sei. Zudem sei sie überzeugt, dass es sich um Totschlag und nicht Mord handele. Der getötete Pole habe angesichts der von ihm zuvor inszenierten Bombendrohung nicht arglos sein können.

"Ich möchte dazu keine weiteren Angaben machen", sagte der Angeklagte zum Ende des Prozesses. Er hatte sich auch im Verfahren nicht geäußert. Seine Verteidigerin hatte zu Prozessbeginn erklärt, ihr Mandant bestreite die Vorwürfe.

Die Ermittlungen zu dem Fall kamen über viele Jahre nicht voran. Laut Staatsanwaltschaft Berlin gab es erst 2016 einen entscheidenden Hinweis zur Identität des Schützen aus dem Stasi-Unterlagen-Archiv. Zunächst ging die Behörde jedoch von einem Totschlag aus. In diesem Fall wäre die Tat verjährt gewesen. Zuletzt sah die Staatsanwaltschaft jedoch das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt.

Quelle: ntv.de, lme/dpa

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