Panorama

Polizei durchsucht Wohnung Syrer aus Bayern soll IS-Mitglied sein

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Die Hinweise auf den Tatverdächtigen kamen von einem Zeugen.

Die Hinweise auf den Tatverdächtigen kamen von einem Zeugen.

(Foto: Hannes P. Albert/dpa)

Am Morgen steht bei einem 34-Jährigen im bayerischen Marktoberdorf die Polizei vor der Tür. Die Staatsanwaltschaft verdächtigt den Syrer, der Terrororganisation Islamischer Staat anzugehören. In seiner Heimat soll er als Handlanger der Gruppe gedient haben.

Wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) hat die Generalstaatsanwaltschaft München die Wohnung eines 34-jährigen Syrers in Marktoberdorf durchsuchen lassen. Der Mann soll beim IS organisatorische Tätigkeiten übernommen haben, aber auch an Durchsuchungen und Festnahmen beteiligt gewesen sein, teilte die Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus mit.

"Anhaltspunkte für eine unmittelbare Beteiligung an Tötungshandlungen bestehen derzeit nicht." Hinweise eines Zeugen deuteten darauf hin, dass der Beschuldigte vor seiner Einreise in die Bundesrepublik im Jahr 2015 bei der terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" in Syrien mitgewirkt habe, hieß es. Bei der Durchsuchung am Morgen im Landkreis Ostallgäu suchten die Ermittler deshalb nach Beweismitteln, die den Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland weiter stützen können.

"Terroristen und deren Unterstützer werden von uns mit allen rechtlichen Möglichkeiten nachhaltig und effizient verfolgt", betonte Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle. "Es ist unerlässlich, jedem Verdacht nachzugehen und kriminelle Strukturen aufzudecken." Beim "Islamischen Staat" handelt es sich laut Generalstaatsanwaltschaft München aus juristischer Sicht um eine ausländische Vereinigung, deren Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, Morde beziehungsweise Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu begehen.

Damit können auch Handlungen, die im Ausland durch nicht deutsche Staatsangehörige vorgenommen wurden, in Deutschland bestraft werden, soweit durch die Aktivitäten der Terrororganisation deutsche Staatsangehörige verletzt oder getötet wurden. Für Mitglieder solcher Terrororganisationen ist eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vorgesehen.

Quelle: ntv.de, mdi/dpa

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