Panorama

Verzicht auf Corona-MaßnahmenUS-Gericht bestätigt Impfpflicht an Universität

20.07.2021, 08:31 Uhr
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Impfgegner demonstrieren vor der Indiana University gegen die Impfpflicht an der Universität. Die bestätigte nun allerdings ein Gericht. (Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com)

Acht Studierende der Indiana University klagen gegen eine im Mai erlassene Impfpflicht an der Universität. Ein Gericht bestätigt nun deren Rechtmäßigkeit. Durch die Pflicht müssten anderen Anti-Corona-Maßnahmen nicht angewendet werden, heißt es. Der Anwalt der Kläger kündigt Berufung an.

Ein Gericht hat die Impfpflicht gegen Covid-19 an einer US-Universität vorläufig für rechtmäßig befunden. In Anerkennung der bedeutenden Freiheit der Studenten, unerwünschte medizinische Behandlungen zu verweigern, erlaube die Verfassung des Landes der Indiana University jedoch das Vorgehen mit Blick auf das legitime Interesse für die öffentliche Gesundheit, hieß es in dem Urteil. Acht Studierende hatten argumentiert, dass die Impfpflicht ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit und Autonomie verletze. Ihr Anwalt hat am Montag Berufung angekündigt.

Der Richter betonte in seinem Urteil aber auch, dass es sich nicht um eine endgültige Entscheidung in der Sache handele. Vielmehr ginge es in dem Fall um eine einstweilige Verfügung. Dank der Impfpflicht der Universität könnten Studierende, Lehrkräfte und Angestellte auf Masken und Abstandsregeln im Klassenzimmer, Labor oder in der Freizeit und bei außerschulischen Aktivitäten verzichten, hatte die Indiana University in Bloomington ihr Vorgehen gerechtfertigt. Die Universität hatte die Impfpflicht, die ab Herbstsemester gelten soll, bereits im Mai angekündigt. Aufgrund medizinischer oder religiöser Gründe kann eine Ausnahme beantragt werden.

"Die heutige Entscheidung bedeutet nicht das Ende des Kampfes der Studenten - wir planen, sofort gegen die Entscheidung des Richters in Berufung zu gehen", reagierte der Anwalt der Studenten, James Bopp Jr., in einer Mitteilung. Das Recht, die Universität zu besuchen, dürfte nicht davon abhängig gemacht werden, dass Studierende etwa auf ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit verzichten müssten. Die Universität hingegen begrüßte die Entscheidung auf Anfrage. Das Urteil sorge für eine sichere Rückkehr zum Unterricht, hieß es.

Quelle: ntv.de, als/dpa

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