Panorama

Beschwerde gegen Klimagesetze Umwelthilfe geht gegen drei Bundesländer vor

Die Deutsche Umwelthilfe will, dass die CO2-Emmissionen deutlich sinken. Die dafür notwendigen Gesetzes fehlen in einigen Bundesländern aber.

Die Deutsche Umwelthilfe will, dass die CO2-Emmissionen deutlich sinken. Die dafür notwendigen Gesetzes fehlen in einigen Bundesländern aber.

(Foto: picture alliance / Jochen Tack)

Die Deutsche Umwelthilfe war im April mit ihrer Klage gegen das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich. Nun will sie den Coup auf Landesebene wiederholen und reicht Beschwerde gegen drei Bundesländer ein.

Die Klimagesetze in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg verletzten die Rechte kommender Generationen, findet die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Jetzt reicht sie nach Informationen des "Spiegel" Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein, zusammen mit Jugendlichen.

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts Ende April gegen das Klimaschutzgesetz des Bundes hat Rechtsgeschichte geschrieben: Die Richter in Karlsruhe entschieden, dass es künftige Generationen in ihrer Freiheit einschränkt, wenn nicht schon in den kommenden Jahren konsequent CO2-Emissionen reduziert werden. Die Aktivisten von Fridays For Future feierten den Richterspruch euphorisch.

Auf diesen Beschluss baut die Deutsche Umwelthilfe nun auf. Es geht um die Klimaschutzgesetze von Nordrhein-Westfalen und Bayern sowie eine in Brandenburg noch gar nicht existente gesetzliche Regelung. Insgesamt handelt es sich um fünf Beschwerden, die der Berliner Umweltrechtler Remo Klinger verfasst hat. Klinger war schon einer der Hauptautoren der anderen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.

In NRW wurde Gesetz abgeschwächt

Wie schon bei den ersten erfolgreichen Verfahren in Karlsruhe sind Minderjährige aus den jeweiligen Bundesländern die Beschwerdeführer. Klinger argumentiert, diese seien durch die mangelhaften oder fehlenden Regelungen in ihren "verfassungsrechtlichen Freiheitsrechten" verletzt. Klinger und die DUH haben sich die Bundesländer ganz bewusst ausgesucht.

Nordrhein-Westfalen unter Ministerpräsident und Unions-Kanzlerkandidat Armin Laschet hatte sich erst vergangene Woche ein novelliertes Klimaschutzgesetz gegeben. Darin hat sich das Land zwar zu verschärften Einsparzielen für den Treibhausgasausstoß verpflichtet, genau wie der Bund. Das Gesetz enthalte aber, so argumentiert Klinger, "keine ernst zu nehmende Struktur zur Gewährleistung einer halbwegs gleichmäßigen Grundrechtsbelastung über die Generationen". Mehr noch: "Das Gesetz wurde strukturell und damit inhaltlich erheblich geschwächt", schreibt Klinger in seinem Schriftsatz, der dem "Spiegel" vorliegt. So war in der alten Regelung ein Klimaschutzplan vorgesehen, der alle fünf Jahre zu erstellen war. Dieser wird nun in der neuen, erst vergangenen Woche beschlossenen Fassung durch ein rechtlich weitgehend unverbindliches "Klimaaudit" ersetzt.

Ähnlich verhält es sich bei Bayern, dessen Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder sich gerne als strenger Klimaschützer inszeniert. Im Klimaschutzgesetz des Freistaates fehle es an geregelten Fristen, und es lasse "Zwischenziele für die Zeit bis 2030 vermissen", so Klinger. Genau das hat das Bundesverfassungsgericht im Falle des Klimaschutzgesetzes auf Bundesebene gefordert, und das sogar über das Jahr 2030 hinaus - ein Mangel, der mit einer schnell noch vor der Sommerpause novellierten Fassung des Gesetzes abgestellt wurde.

Brandenburg hat noch kein Klimaschutzgesetz

Das Braunkohleland Brandenburg, das vom sozialdemokratischen Ministerpräsidenten Dietmar Woidke unter Mitwirkung der CDU und der Grünen regiert wird, hat sich noch kein Klimaschutzgesetz gegeben. Es gebe "keine gesetzliche Struktur zur Gewährleistung einer halbwegs gleichmäßigen Grundrechtsbelastung über die Generationen", rügt Klinger in seiner Verfassungsbeschwerde.

Eine Entscheidung der Karlsruher Richter gegen NRW und Bayern dürfte das Image der beiden Unions-Spitzenkräfte Laschet und Söder empfindlich beschädigen. Beim bayerischen Klimaschutzgesetz, gegen das Klinger zusätzlich vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof vorgeht, ist die rechtliche Verbindlichkeit der beschlossenen Klimaziele besonders lax geregelt, wie der Rechtsexperte vermerkt: "Die einzige enge Frist ist im Grunde die für die Verleihung des Bayerischen Klimaschutzpreises, dieser wird nämlich jährlich verliehen", schreibt er.

Der Berliner Juraprofessor hatte mit der DUH zusammen neben dem Verfassungsgerichtsbeschluss vom April bereits eine Reihe spektakulärer Prozesse im Umweltrecht gewonnen, darunter ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das Kommunen zur Einhaltung von Stickoxid-Grenzwerten verpflichtet, die in vielen Städten insbesondere durch die Abgase von Diesel-Motoren überschritten werden.

In einem nächsten Schritt plant der Umweltverband laut "Spiegel" drei weitere Beschwerden, die sich gegen Energie- und Autokonzerne wenden. Klinger arbeitet derzeit an den Schriftsätzen, im August sollen sie dann eingereicht werden. Vorbild dafür ist ein Urteil aus den Niederlanden vom Ende Mai, durch das der Ölkonzern Shell zu deutlich stärkeren Klimaschutzanstrengungen verpflichtet worden ist.

Quelle: ntv.de, als

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