Panorama

Fall sorgt in Polen für Aufsehen Urteil nach Vergewaltigung in Münchner U-Bahnhof

00:00
Diese Audioversion wurde künstlich generiert. Mehr Infos
Das Landgericht München l verurteilte den Angeklagten nach Jugendstrafrecht.

Das Landgericht München l verurteilte den Angeklagten nach Jugendstrafrecht.

(Foto: dpa)

Im August 2023 missbraucht ein Afghane in einem Münchner U-Bahnhof einen betrunkenen 18-Jährigen etwa eine halbe Stunde lang. Der Mann muss jetzt mehrere Jahre ins Gefängnis. Der Fall macht damals auch in Polen Schlagzeilen.

Wegen der Vergewaltigung eines jungen polnischen Touristen in einem Münchner U-Bahnhof ist der Angeklagte zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht München I sah es als erwiesen an, dass der Afghane im August 2023 den nur wenig jüngeren, völlig betrunkenen und wehrlosen 18-Jährigen über die Dauer von etwa einer halben Stunde begrapscht, ausgezogen und vergewaltigt hatte.

Die Kammer verurteilte den Angeklagten nach Jugendstrafrecht. Mit der Höhe des Strafmaßes folgte das Gericht dabei der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von sieben Jahren bei einer Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht und von vier Jahren im Falle einer Jugendstrafe gefordert hatte.

Mehr zum Thema

Die Verteidigung hingegen plädierte nur auf Strafbarkeit wegen des Diebstahls eines Mobiltelefons, lehnte aber eine Verurteilung wegen Vergewaltigung ab. Der Fall hatte seinerzeit in Polen hohe Wellen geschlagen.

Die damalige nationalkonservative PiS-Regierung in Warschau versuchte, im Wahlkampf vor der Parlamentswahl im Herbst 2023 politisches Kapital daraus zu schlagen, indem sie die deutsche Migrationspolitik für den Fall verantwortlich machte.

Quelle: ntv.de, lar/dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen