Panorama

Zäsur nach Aussage von Entführer?Warum Christina Blocks Verteidigung in der Bredouille steckt

29.11.2025, 07:18 Uhr IMG-7408Sarah Platz
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Nach der Aussage von David B. bei der Polizei hat Blocks Verteidiger Ingo Bott eine Unterbrechung des Verfahrens beantragt. Weiter geht es am 10. Dezember. (Foto: picture alliance/dpa/dpa-Pool)

Nach Monaten der Fahndung stellen sich David B. sowie zwei weitere Tatbeteiligte der deutschen Polizei. Die Aussage des mutmaßlichen Drahtziehers der Entführung der Block-Kinder belastet vor allem Christina Block schwer - was ihre Verteidigungsstrategie ins Wanken bringen dürfte.

Die Indizienkette gegen Christina Block ist offenbar um ein massives Glied reicher. Der bislang untergetauchte mutmaßliche Drahtzieher der Entführung der Block-Kinder, David B., stellte sich jüngst der Polizei und benannte Block als Auftraggeberin des Verbrechens. Rund 220.000 Euro seien dafür geflossen. Wenige Tage später tun es ihm zwei weitere Beteiligte - Yitshak K. und Said B. - gleich. So erklärte auch K.: Christina Block sei von Anfang an in die Entführungspläne eingeweiht gewesen. Abgesehen von der Nebenklage gab es bis zu diesem Zeitpunkt niemanden am Geschehen Beteiligten, der die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen Christina Block derart konkret stützt. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Doch für die Unternehmerin sieht es aktuell nicht gut aus.

22 Prozesstage liegen hinter der Jugendschutzkammer des Landgerichts. Seit Juli 2025 müssen sich Christina Block und sechs weitere Angeklagte, darunter Ex-Sportmoderator Gerhard Delling, wegen gewaltsamer Kindesentführung verantworten. In Kleinstarbeit arbeitet das Gericht die Jahre vor und die Monate nach der Silvesternacht 2023/2024 auf. Ein Ende ist dabei kaum in Sicht: Gleich mehrfach verschiebt die Kammer die Urteilsverkündung nach hinten. Angepeilt ist nun Sommer 2026.

Mit Blick auf die Anklage mag der justizielle Energie- und Zeitaufwand beinahe überraschen. Aus purer Verzweiflung darüber, Klara und Theo nicht mehr sehen zu können, soll Christina Block eine israelische Sicherheitsfirma beauftragt haben, ihre Kinder "zurückzuholen". Die Ermittler zeichnen das Bild einer in die Ecke gedrängten Mutter. Aber eben auch das einer Frau, die sich mit dem Vermögen und Einfluss ihres Familienimperiums das verschaffte, was ihr der Rechtsstaat verwehrte. Die 148-seitige Version der Staatsanwaltschaft liest sich durchaus schlüssig. Allerdings - und hier liegt der springende Punkt - basiert sie nur auf Indizien. Handfeste Beweise, die Christina Block zweifelsfrei als Auftraggeberin überführen würden, gibt es im Prozess zu diesem Zeitpunkt nicht.

Die Verteidigungsstrategie

Genau darin scheint bisher der Schlüssel der Verteidigungsstrategie zu liegen. So untermauerten Blocks Verteidiger die mangelnde Beweislage gegen ihre Mandantin von Prozessbeginn an mit Alternativszenarien. Vor allem Otmar Kury, mittlerweile von seinem Mandat entbunden, brachte die verstorbene Großmutter der Kinder, Christa Block, als Auftraggeberin ins Spiel. Während diese Theorie kaum noch verfolgt wird, setzt Blocks aktueller Verteidiger Ingo Bott vor allem auf ein Freidrehen von David B. und Cyber Cupula: Die Sicherheitsfirma hätte sich, so Bott und seine Mandantin, eigenmächtig entschlossen, die Kinder zu entführen.

Dass Cyber Cupula zumindest hinter der Planung und Durchführung der Entführung steckt, gilt als sicher. Der ebenfalls Angeklagte Tal S. gestand bereits im August, als Mitglied der Firma an der Entführung beteiligt gewesen zu sein. Auch B., Chef des Unternehmens, bestritt die Rolle von Cyber Cupula während seiner Vernehmung laut Medienberichten nicht. Außerdem war das Wohnmobil, mit dem die Kinder bei der Entführung durch Deutschland transportiert wurden, auf ihn gemeldet.

Was einige der handelnden Akteure überführen dürfte, sieht mit Blick auf Christina Block deutlich vager aus. Auffällig ist etwa, dass B. und seine Mitarbeiter mehr als 800 Mal unentgeltlich im Hamburger Luxushotel Grand Elysée einquartiert wurden - fast immer unter falschem Namen. Das Hotel gehört der Block-Familie, Christina Block sitzt im Aufsichtsrat. Von ihr verfasste Notizen zeigen zudem, dass sie sich mit den Israelis intensiv über ihre Kinder austauschte. Christina Block selbst pocht darauf, Cyber Cupula lediglich für die IT-Sicherheit des Grand Elysée engagiert zu haben. Gespräche über ihre Kinder räumt sie zwar ein, sie habe sich das Interesse der Israelis an der Familie jedoch stets mit Höflichkeit begründet, sagte sie. Von der Entführung ihrer Kinder will sie selbst erst Neujahr 2024 erfahren haben. Eine vertraute Mitarbeiterin der Sicherheitsfirma habe sie nach Pforzheim gelotst, wo sie ihre Kinder überraschend und "im Schock" wieder traf.

Operation "Golden Eyes"

Gewissermaßen stützte auch Tal S. diese Version von Block und ihrer Verteidigung, als er die Tat vor Gericht eingestand. So belastete er die Unternehmerin gerade nicht, obwohl er sogar von persönlichen Gesprächen mit ihr berichtete. Er wisse nichts von einer Beauftragung durch die Block-Familie, sagte er auf Nachfrage des Gerichts. Nach alledem wirft die Geschichte von Christina Block sicherlich Fragen auf - sie liegt jedoch im Bereich des Denkbaren. Damit bestehen Zweifel an der Version der Staatsanwaltschaft. Und es gilt: Im Zweifel für die Angeklagte.

Was als Verteidigungsstrategie bisher aufzugehen schien, könnte nun erheblich ins Wanken kommen. Die Aussagen von B. und den zwei weiteren Beteiligten bei der Polizei belasten Christina Block schwer, wie mehrere Medien übereinstimmend unter Berufung auf das Vernehmungsprotokoll berichten. Laut ihnen soll Block von Anfang an von den Entführungsplänen gewusst haben. Sie war offenbar nicht in alle Einzelheiten involviert, doch der Auftrag sei von ihr gekommen. Insgesamt 220.000 Euro in bar soll Cyber Cupula von dem Block-Anwalt und Mitangeklagten, Andreas C., sowie von Christina Block selbst erhalten haben. Dafür spähte Cyber Cupula Blocks Ex-Mann Hensel zunächst aus - nutzte Drohnen, Kameras und Ferngläser, wie die "Zeit" berichtete. Der Name der Operation: "Golden Eyes".

Doch es ist nicht nur die bloße Anschuldigung. B. behauptet, die Zahlungen belegen zu können, schreibt der "Spiegel". Ebenso habe er Screenshots einer Gruppe beim Kommunikationsdienst "Signal", in der eine "Christina" unter den Teilnehmern gewesen sein soll. "BKH" sei der Name des Chats gewesen - "Bring Kids Home".

Strauchelnde Verteidigung?

Insgesamt belastete der ehemalige Offizier Block während seiner 25-stündigen Vernehmung durch etliche Details, wie in dem Bericht deutlich wird. Für den Tag der Entführung habe sie B. etwa persönliche Dinge wie einen Teddybären und eine Decke mitgegeben. Angeblich, so behauptet B., um den Kindern schon in den ersten Minuten klarzumachen, dass die Entführer im Auftrag der Mutter handeln würden. Auch erzählte B. von einem angeblichen Treffen im Grand Élysée nur wenige Tage vor der Entführung. Christina Block habe zu den Entführern gesprochen, ihnen schon im Vorfeld gedankt und noch einmal versichert, dass die Kinder in Gefahr seien und die Aktion nicht gegen das Gesetz verstoße.

Sollte sich die Behauptung als wahr erweisen, fügt sich vor allem letzteres Detail in ein Bild, mit dem Block und ihr Umfeld seit Prozessbeginn auffallen. Mehrfach deutete sich ein fragwürdiges Rechtsverständnis an. Eines, in dem Christina Block davon ausging, durchaus das Recht zu haben, ihre Kinder "zurückzuholen". Befeuert wurde diese schlicht falsche Auffassung offenbar von einem Großteil des Umfelds, etwa ihrem Vater Eugen Block oder einer Rechtsanwältin der Familie.

Mit ihren Aussagen bei der Polizei stützen B. und die zwei weiteren Beteiligten nicht nur die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Sie widersprechen auch explizit Blocks Geschichte, Cyber Cupula hätte auf eigene Faust gehandelt. Der Gegenwind kommt laut dem "Stern" zudem zu einer Zeit, in der sich Prozessbeobachtern ohnehin eine gewisse Planlosigkeit der Verteidigung aufdrängt. So wirke Ingo Bott mit seinen Fragen an Zeugen teilweise, als stochere er im Nebel. Als suche er nach einem Detail, das seine Mandantin entlasten könnte, ohne genau zu wissen, was das sein könnte.

Wie glaubwürdig ist der Entführer?

Noch geistern die Aussagen lediglich als Auszüge aus einem polizeilichen Vernehmungsprotokoll durch die Medien. Offenbar planen David B., Yitshak K. und Said B. jedoch, auch im Prozess auszusagen - die Aussagen wären dann offiziell Teil der Beweisaufnahme. Laut dem "Spiegel" könnte es zumindest im Fall von David B. noch in diesem Jahr geschehen. Prozessbeobachter munkeln, das Klein-Klein der Kammer könnte dann ein Ende finden.

Dass die Aussage von B. vor Gericht, sollte es dazu kommen, tatsächlich zu einem deutlich schnelleren Urteil führt, scheint zu diesem Zeitpunkt jedoch eher unwahrscheinlich. So ist das Gericht nicht nur verpflichtet, jeden als Indiz eingeführten Screenshot, jeden Beleg und jede Aussage zu beachten. Sie muss vor allem auch jeweils den Beweiswert bestimmen. Im Fall von B. dürfte das von besonderer Bedeutung sein: Er ist in dem Fall gerade kein unbeteiligter Zeuge. Vielmehr trifft er seine Aussage selbst als Beschuldigter. Das von der Verteidigung aufgestellte Alternativszenario rückt ihn besonders stark in den Fokus. B. dürfte somit zumindest etwas daran gelegen sein, diese Geschichte zu schwächen.

Vor dem Hintergrund der Wucht, mit der die Aussage das Verfahren treffen könnte, beantragte Bott eine Unterbrechung des Verfahrens. Es geht darum, Waffengleichheit mit der Anklage herzustellen, wie der Verteidiger laut Berichten betonte. Immerhin konnte die Staatsanwaltschaft die Einlassung von B. bereits in Ruhe auswerten. Auf Anfrage betonte Bott zudem die selbstverständlich weiterhin geltende Unschuldsvermutung. Konkrete Fragen zur Aussage von B. beantwortete er demnach nicht. Das gehöre, so der Verteidiger, in die Hauptverhandlung, wo Angeklagte und Verteidigung die "Möglichkeit der Gegenrede haben".

Genau diese Möglichkeit sowie das Fragerecht an den möglichen Zeugen B. dürften für die Verteidigung nun essenziell sein. Vor ihnen liegt die Aufgabe, mögliche Ungereimtheiten in der Aussage ausfindig zu machen, angebliche Belege genau zu prüfen und B. mit durchaus vorhandenen Fragezeichen zu konfrontieren. Es scheint derzeit der beste Weg, die Indizienkette gegen Christina Block so durchlässig wie möglich zu halten.

Quelle: ntv.de

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