Panorama

Erschütternde Einzelfälle Wenn Kinder Kinder töten

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Die Motive sind für die Taten ganz unterschiedlich.

(Foto: picture alliance/dpa)

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Jedes Tötungsdelikt ist auf seine Weise unverständlich. Besonders verstörend sind allerdings Taten, bei denen, wie jetzt in Freudenberg, Teenager Gleichaltrige töten. Diese Taten sind selten, geschehen aber immer wieder.

Dass bei schweren Gewalttaten die Tatverdächtigen noch im jungen Teenageralter sind, wie jetzt im Fall der getöteten Zwölfjährigen in Freudenberg, kommt nicht oft vor. Die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik sind eindeutig. Betrachtet man nur Straftaten gegen das Leben, also Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge, sexuellen Missbrauch sowie gefährliche und schwere Körperverletzung, über einen Zeitraum von 20 Jahren, schwankt die Anzahl der tatverdächtigen Kinder in Deutschland jährlich zwischen 4 und 21. Meist finden diese Taten aber besondere Aufmerksamkeit, eben weil sie so selten und in gewisser Weise noch unverständlicher sind als Gewaltverbrechen ohnehin.

Ende Januar hatte es in Wunstorf bei Hannover eine ähnliche Tat wie jetzt in Freudenberg gegeben. Am 25. Januar war in Wunstorf-Blumenau nach einer großangelegten Suche mit Hunderten Einsatzkräften die Leiche eines 14-jährigen Jungen auf dem Gelände einer ehemaligen Gärtnerei gefunden worden. Der Vater hatte den Jungen zuvor bei der Polizei als vermisst gemeldet, als dieser vom Treffen mit einem Freund nicht nach Hause zurückkehrte. Ein ebenfalls 14 Jahre alter Junge steht im Verdacht, den arg- und wehrlosen Teenager mit einem Stein erschlagen zu haben. Medienberichten zufolge hatte der Täter die Tötung geplant und vorbereitet. "Der 14-Jährige war arg- und wehrlos", hatten die Ermittler ihre Sicht dazu erläutert. Er habe nicht damit gerechnet, dass er von seinem "Spielkameraden" umgebracht werden könnte, hieß es. Die beiden Jungen hatten verschiedene Klassen an einer Schule besucht. Gegen den Täter wurde Haftbefehl wegen heimtückischen Mordes erlassen. Er kann nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, weil er bereits 14 ist.

Im Juni 2022 erstickten ein 14-Jähriger und ein nicht strafmündiger 13-Jähriger im niedersächsischen Salzgitter eine 15-Jährige. Alle drei kannten sich demnach seit einigen Monaten aus der Schule und trafen sich regelmäßig in ihrer Freizeit zu Spaziergängen, hieß es später in der Urteilsbegründung. Der 14-Jährige wurde wegen der Tat zu acht Jahren Haft verurteilt. Die 15-Jährige habe in dem 14-Jährigen einen vertrauenswürdigen Freund gesehen, den sie gemocht habe. Die Jugendlichen sollen sich zum Kirschenessen auf einem verwilderten Grundstück verabredet haben. Als die 15-Jährige dort eingetroffen sei, näherte sich der 13-Jährige ihr nach Überzeugung der Ermittler in Absprache mit dem 14-Jährigen unbemerkt von hinten und würgte sie bis zur Bewusstlosigkeit. Anschließend sollen beide Jungen das Mädchen erstickt und ihre Leiche im Gebüsch versteckt haben. Dort wurde sie erst zwei Tage später gefunden. Das Motiv der beiden Jugendlichen blieb unklar.

Im Dezember 2021 verurteilte das Landgericht Heidelberg einen zur Tatzeit 14-Jährigen aus Sinsheim. Er hatte in einem Waldstück einen 13-Jährigen getötet. Zuvor hatte er das Opfer in ein Waldstück gelockt und ihm dort insgesamt siebenmal mit einem Messer in den Rücken und den Hals gestochen. Der Täter wurde zu neun Jahren Haft verurteilt. Als Motiv wurde Eifersucht vermutet. Am Tatort hielt sich auch ein damals zwölfjähriges Mädchen auf.

Im Oktober 2020 nahmen Polizisten einen 14-Jährigen unter Mordverdacht fest. Er soll seine gleichaltrige Freundin im Keller einer Bauruine in Duisburg erschlagen haben. Der Achtklässler war in der Nähe des Tatorts aufgegriffen worden und verwickelte sich in Widersprüche, schließlich gestand er, die Freundin im Streit erschlagen zu haben. In einem Sicherungsverfahren wurde die unbefristete Unterbringung des psychisch kranken Jugendlichen wegen Totschlags in einer Klinik angeordnet.

An einem Garagenkomplex in Aschersleben (Sachsen-Anhalt) wird im November 2021 von Anwohnern die Leiche einer 14-Jährigen gefunden. Sie war tagelang vermisst, hatte sich am Tag vor ihrem Verschwinden mit ihrem Ex-Freund getroffen, um persönliche Dinge aus der Beziehung zu übergeben. Der Ex-Freund wurde schließlich wegen Mordes schuldig gesprochen und zu neuneinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt. Der Teenager hatte die Tat zwar gestanden, aber auch einen Freund beschuldigt, beteiligt gewesen zu sein. Deshalb soll der Fall nun noch einmal neu aufgerollt werden.

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Der Messerangriff eines 15-Jährigen kostete im Januar 2018 in Lünen einen 14-Jährigen das Leben. Morgens vor dem Unterricht war der 14-Jährige auf den 15-Jährigen getroffen, der mit seiner Mutter auf die Sozialarbeiterin wartete. Laut Polizei galt der Täter als aggressiv und "unbeschulbar". Der Täter sagte später aus, das Opfer habe seine Mutter mehrfach provozierend angeschaut. "Dadurch fühlte sich der 15-Jährige derart gereizt, dass er seinen Mitschüler mit einem Messer in den Hals gestochen habe", sagte ein Polizeisprecher zum Tatverlauf. Der 14-Jährige starb noch in der Schule. Das Landgericht Dortmund verurteilte den Täter schließlich wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu sechs Jahren Jugendhaft. Ein Mordurteil wurde nicht gesprochen, weil ein Tötungsvorsatz nicht mit Sicherheit festgestellt werden konnte.

Im März 2016 starb ein 13-Jähriger in Bad Schmiedeberg, in Sachsen-Anhalt, nachdem ihn ein gleichaltriger Junge mehrfach heftig gegen den Kopf geschlagen hatte. Weil er nicht strafmündig ist, wurde der Täter nicht verurteilt, aber zeitweise in der Psychiatrie untergebracht.

Quelle: ntv.de, sba

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