Panorama

Gewalttat in Park in England Zwölfjährige muss sich wegen Totschlags vor Gericht verantworten

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Anfang September soll eine Jugendgruppe einen 80-Jährigen angegriffen haben. Das Opfer starb anschließend.

Anfang September soll eine Jugendgruppe einen 80-Jährigen angegriffen haben. Das Opfer starb anschließend.

(Foto: picture alliance / empics)

Eine Gruppe Jugendlicher trifft in einem Park in England auf einen Rentner mit Hund. Was dann geschieht, ist bisher unklar. Am Ende ist der Mann jedoch tot. Vor Gericht stehen nun ein 15-Jähriger und eine Zwölfjährige. Ein Urteil soll noch vor Weihnachten fallen.

Ein zwölfjähriges Mädchen in England ist nach dem gewaltsamen Tod eines Rentners wegen Totschlags angeklagt worden. Der Vorfall, der sich in einem Park in der mittelenglischen Stadt Leicester abgespielt hatte, erregte große Aufmerksamkeit in Großbritannien. Fünf Minderjährige wurden damals festgenommen. Ein 15-Jähriger wurde wegen Mordes angeklagt. Er soll noch in dieser Woche vor Gericht erscheinen.

Was sich genau Anfang September bei der Tat abspielte, ist bislang weitgehend unklar. Das 80-jährige Opfer soll Berichten zufolge seinen Hund spazieren geführt haben, als es zu dem tödlichen Zusammentreffen kam. Der Mann starb später im Krankenhaus an seinen Verletzungen. Die jungen Verdächtigen sollen den Tatort verlassen haben, bevor Rettungskräfte eintrafen. Nach Polizeiangaben erlitt der Mann laut ersten Obduktionsergebnissen Verletzungen im Halsbereich, die zu seinem Tod führten.

Vier weitere Minderjährige - jeweils ein Junge und ein Mädchen im Alter von 12 beziehungsweise 14 Jahren - waren in Zusammenhang mit dem mutmaßlichen Mord vorübergehend festgenommen, später aber teils wieder auf freien Fuß gesetzt worden.

In Großbritannien hatte es zuletzt mehrere Fälle von Jugendgewalt gegeben. Im vergangenen Jahr wurde eine Reihe von Teenagern wegen Mordes und Totschlags verurteilt; zuletzt wurden dutzende Minderjährige wegen ihrer mutmaßlichen Teilnahme an migrantenfeindlichen Ausschreitungen im August angeklagt.

In England sind Minderjährige schon ab dem Alter von zehn Jahren strafmündig. In Deutschland liegt das Mindestalter für eine strafrechtliche Verfolgung hingegen bei 14 Jahren.

Quelle: ntv.de, mpa/dpa/AFP

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