Bürgergeld und GKVAlle finden es ungerecht, aber es könnte trotzdem so bleiben
Von Volker Petersen
Es ist einer der zentralen Streitpunkte der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung: Wer soll die Gesundheitskosten der Grundsicherungsempfänger übernehmen? Kaum jemand ist zufrieden damit, wie es derzeit geregelt ist.
Für Gesundheitsministerin Nina Warken und für die gesamte Bundesregierung ist Mittwoch ein großer Tag. Union und SPD wollen in der Kabinettssitzung die Reform der Gesetzlichen Krankenkasse beschließen (GKV). Bundeskanzler Friedrich Merz zeigte sich am Montagabend zuversichtlich, dass dies tatsächlich gelingt: Die Frage könne er mit einem "ziemlich klaren Ja beantworten", sagte er in Berlin.
Mit der Reform soll ein Defizit von 15 Milliarden Euro allein im kommenden Jahr geschlossen werden. Bis zum Ende des Jahrzehnts würde das Warken zufolge auf bis zu 40 Milliarden Euro anschwellen, wenn der Staat nicht eingreift. Eine Kommission hatte 66 Sparvorschläge gemacht. Die CDU-Politikerin hatte viele davon übernommen.
Warken sagte, alle Beteiligten müssten einen Beitrag leisten. Auf die Patienten kommen außerdem höhere Zuzahlungen bei Medikamenten zu. Statt fünf und zehn Euro sollen sie künftig 7,50 Euro und 15 Euro Eigenanteil übernehmen. Die Preise waren mehr als 20 Jahre gleich geblieben. Auch Leistungen werden gestrichen: Homöopathie und anlasslose Hautkrebsscreenings soll es beispielsweise nicht mehr geben. Dafür sollen die Beiträge der Versicherten stabil bleiben.
Zwei große Streitpunkte
Seit Warken ihr Reformpaket präsentiert hat, hagelt es Kritik von allen Seiten. Das war keine Überraschung, da das Gesundheitswesen bestens organisiert ist. Pharmaindustrie, Hausärzte, Krankenhäuser und andere werden durch Verbände vertreten, die sofort sagten, was alles keinesfalls geht. Die Hinweise sind im Einzelnen mitunter berechtigt, doch andererseits muss das riesige Finanzloch gestopft werden. Am Wochenende sagte Merz, wenn alle sich beschwerten, sei das ein Hinweis darauf, dass man auf dem richtigen Weg sei.
Nach dem "ziemlich klaren Ja" des Bundeskanzlers zu einem Beschluss am Mittwoch steigt die Spannung, wie zwei Streitpunkte beigelegt werden: die Finanzierung der Grundsicherungsempfänger - frühere bekannt als Bürgergeld - und die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern.
Kosten der Grundsicherungsempfänger: Wer Grundsicherung bezieht, muss vom Staat krankenversichert werden. Das kostet monatlich rund 300 Euro pro Kopf. Die Bundesregierung gibt 144,04 Euro dazu. Den Rest müssen die Krankenversicherungen selbst tragen. Diese "versicherungsfremden Leistungen" summieren sich derzeit auf etwa 12 Milliarden Euro. Der Bundeszuschuss beträgt 14,5 Milliarden Euro.
Forderungen danach, dass der Bund die Kosten für die Grundsicherungsempfänger vollständig übernimmt, gibt es schon seit Jahren. Das Argument dahinter: Gesetzlich Versicherte werden einseitig belastet. Denn warum sollen nur sie die Kosten für die Krankenversicherung von Grundsicherungsempfängern übernehmen? Vielen erscheint es als gerechter, dass diese Kosten von allen Steuerzahlern getragen werden - also auch von den Privatversicherten. Das wäre dann erreicht, wenn der Bund die notwendigen Mittel vollständig aus seinem Haushalt bereitstellt. Die CDU fordert genau das mittlerweile geschlossen, aber auch in der SPD verschließen sich viele diesem Argument nicht.
Außer dem Parteichef: Finanzminister Lars Klingbeil argumentierte bislang, er habe die Mittel im Haushalt nicht. Daher fordern viele nun zumindest einen Einstieg in eine vollständige Finanzierung durch den Bund. Heißt: Der Bund müsste seinen Zuschuss erhöhen und einen Plan für weitere Erhöhungen vorlegen.
Kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern: In Ehen, in denen nur ein Partner arbeitet, ist der andere Ehepartner - oft ist es die Partnerin - kostenlos mitversichert, ebenso die Kinder. Bei Kindern soll das auch so bleiben, nicht aber bei Ehepartnern. Grundsätzlich sollen diese einen Beitrag von 3,5 Prozent des Einkommens des versicherten Partners bezahlen. Verdient dieser 4500 Euro, müsste der andere also einen Beitrag von etwa 157 Euro bezahlen. So sieht es der Gesetzentwurf von Warken vor.
Vorgesehen sind aber auch Ausnahmefälle. Wer Kinder unter sieben Jahren oder mit Behinderung hat, Angehörige pflegt oder Rentner ist, kann sich den Plänen zufolge weiter kostenlos beim Ehepartner mitversichern.
Laut dem IGES-Institut hat die kostenlose Mitversicherung zuletzt 11,4 Milliarden Euro gekostet. Warken hat das Einsparpotenzial ihres Vorschlags nicht beziffert. Durch die Härtefälle und den eher geringen Eigenanteil liegt es aber deutlich unter der vom IGES genannten Summe.
Die kostenlose Mitversicherung hat bei allen Regierungsparteien, CDU, CSU und SPD, viele Anhänger. Bei den C-Parteien geht es um das traditionelle Familienbild, aber auch um die zusätzliche Belastung von Familien. Letzteres steht für die SPD im Vordergrund. Vor allem, weil ein Pflichtanteil für Ehepartner Geringverdiener erstmal stärker belastet.
Die Befürworter argumentieren, dass so mehr Ehepartner motiviert werden, eine Arbeit anzunehmen. Das hätte in der Tat Vorteile: Die GKV bekäme mehr Beiträge, der Staat mehr Steuern, die Familie hätte mehr Einkommen und die arbeitende Person baut Rentenansprüche auf.