Neue Abgabenstufe geplant Heil will Schwerbehinderten Job-Zugang erleichtern
25.01.2024, 15:24 Uhr (aktualisiert)
Bis zu 720 Euro monatlich kommen auf Betriebe zu, die keine schwerbehinderten Mitarbeiter beschäftigen.
(Foto: picture alliance / Zoonar)
Betriebe mit mindestens 20 Mitarbeitern sind verpflichtet, mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze an Schwerbehinderte zu vergeben. Arbeitsminister Heil will die Anreize dazu verbessern und bei Verstößen zugleich die Sanktionen verschärfen. "Unser Land braucht jeden klugen Kopf und jede helfende Hand."
Wenn Unternehmen ihrer Pflicht zur Beschäftigung von Schwerbehinderten nicht nachkommen, sollen sie ab 2024 bis zu 720 Euro monatlich als Ausgleichsabgabe an den Staat zahlen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den Bundesarbeitsminister Hubertus Heil dem Kabinett zur Abstimmung vorlegte. Der SPD-Politiker will mit einer neuen vierten Abgabenstufe einen Anreiz für Betriebe schaffen, die entgegen ihrer Verpflichtung nicht einen einzigen Schwerbehinderten beschäftigen. Das bisherige Bußgeld bei Nichtbeschäftigung soll dafür abgeschafft werden.
"Unser Land braucht jeden klugen Kopf und jede helfende Hand, damit unser Wohlstand nicht durch Fachkräftemangel geschmälert wird", sagte Heil. "Leider sind noch zu viele Menschen mit Behinderungen arbeitslos, obwohl sie überdurchschnittlich gut qualifiziert sind." Unternehmen und Betriebe würden besser und schneller dabei unterstützt, Menschen mit Behinderungen einzustellen - durch Beratung, finanzielle Leistungen und Zuschüsse für den Arbeitsplatz. "Davon profitieren alle", sagte der Minister. "Die Arbeitgeber bekommen gut ausgebildete und motivierte Mitarbeitende, und wir schaffen Teilhabe und geben dringend benötigten Fachkräften auf dem Arbeitsmarkt bessere Chancen."
Unternehmen in Deutschland sind ab einer Betriebsgröße von 20 Arbeitsplätzen verpflichtet, fünf Prozent der Stellen mit schwerbehinderten Personen zu besetzen. Wenn sie dies nicht tun, fällt die Abgabe in Höhe von 140 Euro, 245 Euro oder 360 Euro pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz an - je nachdem, wie weit der Betrieb vom Fünf-Prozent-Ziel entfernt ist. Die vierte Stufe mit 720 Euro pro Monat würde neu eingeführt für Betriebe, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen Schwerbehinderten beschäftigen: Das ist nach Angaben aus dem Arbeitsministerium rund ein Viertel der beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber. Die vierte Stufe soll zum 1. Januar 2024 eingeführt werden und wäre dann erstmals zum 31. März 2025 zu zahlen, wenn die Abgabe für 2024 fällig wird.
(Dieser Artikel wurde am Mittwoch, 09. November 2022 erstmals veröffentlicht.)
Quelle: ntv.de, mne/rts