20-Jähriger Syrien-Flüchtling Armeeverweigerer bekommt kein Asyl
04.05.2017, 14:10 Uhr
Soldaten der syrischen Armee in einem wiedereroberten Dorf.
(Foto: dpa)
Der Dienst in der syrischen Armee kann mit hoher Wahrscheinlichkeit tödlich enden. Viele junge Männer fliehen vor ihrer Einberufung nach Deutschland. Doch haben sie dem Gesetz nach Anspruch auf Asyl? Ein Münsteraner Gericht urteilt dagegen.
Ein 20-jähriger Flüchtling aus Syrien, der in seiner Heimat keinen Militärdienst leisten wollte, erhält nach einer Gerichtsentscheidung keinen vollen Flüchtlingsstatus in Deutschland. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hob eine Entscheidung der Vorinstanz auf, den jungen Mann als Flüchtling nach der Genfer Konvention anzuerkennen. Solch eine Anerkennung hätte ihm einen Familiennachzug ermöglicht, den er derzeit nicht beanspruchen kann. Ihm wird nur ein eingeschränkter Schutz gewährt.
Syrer, die aus Angst vor ihrem Kriegsdienst in der Armee von Präsident Baschar al-Assad fliehen, würden bei der Rückkehr in ihre Heimat zwar bestraft, aber "nicht als politische Gegner verfolgt", begründete das Gericht die Verweigerung des Flüchtlingsstatus. Den Richtern zufolge war der junge Mann weder Mitglied in bewaffneten oder politischen Organisationen noch sonst politisch aktiv. Nach der Aufforderung, seinen Wehrdienst in der syrischen Armee anzutreten, floh er über die Türkei nach Deutschland und beantragte Asyl.
Im OVG-Urteil heißt es, dem Kläger müsse "mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit wegen seiner politischen Überzeugung oder Religion eine schwerwiegende Verletzung grundlegender Menschenrechte" drohen, damit er als Flüchtling anerkannt werden könne. Es gebe aber keine Erkenntnisse, dass rückkehrende Asylbewerber, die sich aus Furcht vor einem Kriegseinsatz dem Wehrdienst entzogen, "vom syrischen Staat als politische Gegner angesehen und verfolgt würden".
Der am Niederrhein lebende 20-Jährige sagte, dass er das Urteil akzeptiere. "So sind die deutschen Gesetze", sagte er laut einem Dolmetscher. Der verheiratete Mann war 2014 aus Syrien geflohen. Seitdem hat er nach eigenen Angaben seine Familie nicht mehr gesehen.
Quelle: ntv.de, nsc/AFP/dpa