Verfahren gegen Auflage beendetBSW-Anzeige gegen Habeck führt zu nichts

Im Wahlkampf ledert der damalige Wirtschaftsminister Habeck gegen AfD und BSW, von Korruption und dem Aufbau einer Trollarmee ist die Rede. Die Wagenknecht-Partei will das nicht auf sich sitzen lassen und zeigt den Grünen-Politiker an. Die Ermittlungen werden nun eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat die aufgrund einer Strafanzeige des BSW eingeleiteten Ermittlungen gegen den ehemaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck von den Grünen gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Habeck habe insgesamt 12.000 Euro an drei gemeinnützige Vereine gezahlt, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Für Habeck gelte weiterhin die Unschuldsvermutung.
Nach Darstellung des BSW soll Habeck bei einer Wahlkampfveranstaltung in Dresden am 30. August vergangenen Jahres "inhaltlich unzutreffende Tatsachen" über das BSW und dessen Parteigründerin Sahra Wagenknecht geäußert haben. Die Justizbehörde ermittelte nach einer Strafanzeige des BSW seit März gegen Habeck wegen des Anfangsverdachts der Verleumdung sowie im Fall von Wagenknecht wegen Verleumdung einer Person des politischen Lebens.
Habecks Verteidigung sah in den fraglichen Äußerungen nach Angaben der Staatsanwaltschaft hingegen "eine strafrechtlich zulässige kritische Meinungsäußerung". Die Ermittlungsbehörde machte keine Angaben zum Inhalt der vom BSW beanstandeten Äußerungen. Habeck hatte im Rahmen der Wahlkampfschlussveranstaltung seiner Partei in einem Kino in der sächsischen Landeshauptstadt eine Rede gehalten, bei der die Äußerungen gefallen sein sollen. Habeck war zu dem Zeitpunkt Bundeswirtschaftsminister, nun sitzt er als Abgeordneter im Bundestag.
Grundrecht der Meinungsfreiheit setzt hohe Hürden
Die Strafanzeige von Wagenknecht und des BSW ging laut Behörde im November 2024 ein. Laut Wagenknecht wehre man sich gegen die Behauptung Habecks, das BSW würde sich "für seine Meinung bezahlen lassen", im Internet "Stimmen kaufen" und "Trollarmeen aufbauen". Ein Mitschnitt der Rede der sächsischen Grünen-Politikerin Franziska Schubert dokumentiert diese Aussagen auf Youtube.
In diesem Februar hatte die Staatsanwaltschaft die Präsidentin des Deutschen Bundestages über die Absicht informiert, ein Strafverfahren gegen Habeck einzuleiten, und einen Antrag auf Aufhebung der Immunität gestellt. Anschließend sei ein Ermittlungsverfahren wegen einer gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Verleumdung eingeleitet worden.
Eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens mit gerichtlicher Zustimmung erschien im vorliegenden Fall sachgerecht, begründete die Staatsanwaltschaft ihre Entscheidung. Das Bundesverfassungsgericht habe im Lichte des Grundrechts der Meinungsfreiheit in solchen Fallkonstellationen hohe Anforderungen an eine Verurteilung gestellt.